Arbeitsrecht: Was es bei einem Streik zu beachten gibt

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Häufig sehen Arbeitnehmer als letzte Möglichkeit den Streik auf dem Weg, ihre Rechte durchzusetzen. Um sie vor möglichen harten Konsequenzen zu schützen, muss ein Streik jedoch rechtlich zulässig sein.

Der Streik soll für Arbeitnehmer ein Mittel sein, um auf Augenhöhe mit ihren Arbeitgebern zu verhandeln, da die Arbeitgeber ohne das Streikrecht mehr Druck auf die Arbeitnehmer ausüben könnten als andersherum. Dies ist gerade dann der anerkannte Fall, wenn es um die Aushandlung von Tarifverträgen geht.

Für einen rechtmäßigen Streik muss dieser von einer Gewerkschaft organisiert sein. Das Ziel soll es sein, eine neue tarifliche Regelung zu finden. Dies kann nur dann der Fall sein, wenn überhaupt die Möglichkeit zu einer tariflichen Regelung besteht. Das heißt, die geforderte Regelung muss auch tariflich zulässig sein.

Außerdem muss für den Beginn eines Streiks die Friedenspflicht, die im Rahmen von Tarifverträgen vorgesehen ist, gewahrt werden. Auch muss der Streik das letzte Mittel darstellen, um den Willen der Arbeitnehmer zu erreichen. Alle zumutbaren anderen Wege zur Erreichung der gewünschten Verhandlungen müssen also schon begangen worden sein. Sonst bestünde die Gefahr, dass der Streik nicht verhältnismäßig ist.

An solchen rechtmäßigen Streiks darf grundsätzlich jeder teilnehmen. In Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ist verankert, dass Vereine und Gewerkschaften gegründet werden dürfen, wenn sie Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen fördern und wahren wollen. Das Grundrecht ist für jeden gewährleistet und so hat auch jeder das Recht zu streiken, da dieses Recht als Mittel zur Interessensdurchsetzung in das Grundrecht aus Artikel 9 Absatz 3 hineingelesen wird. Jedoch gilt das Streikrecht nicht so uneingeschränkt, wie es zunächst scheint. Beamte dürfen bislang nicht streiken. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte Mitte 2018, dass ein Streikrecht für Beamte nicht mit den Grundsätzen, die das Beamtentum mit sich bringt, vereinbar ist.

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