Arbeitsvertragsänderung: Diese Floskel dürfen Sie niemals verwenden

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Sie ist in vielen Nachträgen zum Arbeitsvertrag zu finden. Aber: Mit dieser üblichen aber gefährlichen Floskel können Sie die Wirksamkeit einzelner Klauseln Ihres Arbeitsvertrags ruinieren. Dabei ist es so einfach: Verzichten Sie einfach auf acht Wörter und die Gefahr ist beseitigt.

Die gefährliche Floskel

"Alle anderen Bestimmungen des Arbeitsvertrages gelten unverändert fort."

Warum diese Formulierung gefährlich ist

Die Arbeitsgerichte bewerten die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit von Arbeitsvertragsklauseln neu, wenn sich durch geänderte Gesetze oder den Wandel der höchstrichterliche Rechtsprechung Änderungen ergeben. Ein Beispiel ist der Ersatz strengen "Schriftform" durch die leichtere "Textform" bei Ausschlussfristen. Das ist für alte Verträge kein Problem. Denn diese werden immer an den zur Zeit des Abschlusses geltenden Regeln gemessen. Auch wenn sich das Gesetz oder die Rechtsauffassung zwischenzeitlich geändert haben.

Der gefährliche Fehler geschieht, wenn eine Änderung des Arbeitsvertrags vereinbart wird. Eine Regelung des Arbeitsvertrags wird neu gefasst, z.B. das Gehalt wird angehoben oder die Arbeitszeit verändert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehen davon aus, dass alle anderen Regeln bestehen bleiben sollen – und schreiben dies auch in den Änderungsvertrag hinein.

Das Problem: Das Bundesarbeitsgericht hat einen differenzierten Blick auf dieses Vorgehen. Es meint: „Mit dieser Formulierung haben sie die Bestimmungen des ursprünglichen Arbeitsvertrags erneut vereinbart.“ Damit können die Altverträge nun an den Regeln gemessen werden, die für neue Verträge gelten – und diese führen dann zur Unwirksamkeit von bislang wirksamen Formulierungen.

Wie sich die Gefahr vermeiden lässt

Ganz einfach: Verzichten Sie auf diese überflüssige Floskel und fassen Sie nur die Klausel neu, die geändert werden soll, z.B.:

„Der Arbeitsvertrag vom […] wird geändert:“
– und dann einfach hier nur die neuen oder geänderten Klauseln einfügen.


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