Arztbewertungsportal Jameda – wie kann ich Bewertungen löschen lassen?

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Ärzte sind, wie auch andere Dienstleister, angewiesen auf ihren guten Ruf. Wenn Ärzte sich selbst bei dem Bewertungsportal Jameda suchen, können sie dort böse Überraschungen erleben: Vermehrt tritt hier das Phänomen der negativen und ggf. unzulässigen Bewertung auf. 

Wann ist eine Bewertung auf Jameda unzulässig?

Allerdings muss zwischen grundsätzlich zulässiger Kritik und unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder gar Rufmord unterschieden werden. Negative Kritik in Form von zulässigen Meinungsäußerungen ist Ausdruck der Meinungsfreiheit und somit grundsätzlich hinzunehmen. 

Jede Meinungsäußerung hat jedoch ihre Grenzen, insbesondere wenn sie beleidigend, unwahr oder der zugrundeliegende Sachverhalt schlicht erfunden ist. Unzulässig sind Bewertungen bei Jameda insbesondere dann, wenn sie inhaltlich gesetzwidrig sind oder wenn sie nicht von Patienten stammen. Bei Jameda dürften nämlich nur tatsächliche Patienten die Praxis bzw. den Arzt bewerten.

Wie hoch sind die Chancen, eine Bewertung auf Jameda löschen zu lassen?

Die Chancen, dass eine unzulässige Behauptung bzw. Bewertung auf Jameda gelöscht werden kann, stehen grundsätzlich gut. Als ultima ratio steht auch der gerichtliche Weg gegen den Bewerter offen, am schnellsten ist dabei die Durchsetzung im Wege einer einstweiligen Verfügung.

Welcher Fehler ist unbedingt zu vermeiden?

Vorsicht geboten ist bei der Kommentierungsfunktion. Denn Ärzte unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Reagiert ein Arzt auf eine ihn betreffende Bewertung, kann er dadurch bereits zu erkennen geben, dass die ihn bewertende Person bei ihm Patient ist. Daher sollten Bewertungen niemals kommentiert werden, auch wenn es bei manchen Bewertungen schwer fallen mag, ruhig zu bleiben.

Wie lasse ich die Bewertung löschen?

Jameda muss grundsätzlich jede Beanstandung einer Bewertung prüfen. Pauschale Beschwerden jedoch wie „Die Bewertung ist Rufmord“ sind dabei sicherlich nicht zielführend. Die Prüfung wird nämlich nur dann eingeleitet, wenn die Beanstandung substantiiert, also durch Tatsachen belegt wird. 

Der Text der Bewertung ist dabei einfacher löschen zu lassen als die vergebenden Noten. Denn diese stellen oftmals schlicht eine freie Meinungsäußerung dar. Um zu vermeiden, dass nur der Text, jedoch nicht die Note gelöscht wird, ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen.

Falls Sie Fragen haben oder selbst eine Bewertung löschen lassen wollen, stehen wir Ihnen gern im Rahmen einer kurzen Ersteinschätzung zur Verfügung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten werden wir das für Sie optimale Vorgehen entwickeln und für Sie umsetzen. Sprechen Sie uns an.


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