Arzthaftung: Erst versagt der Arzt, dann die Justiz.

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein aktueller Rechtsstreit vor dem Landgericht München II verdeutlicht die langwierigen Verfahren, die nach ärztlichen Behandlungsfehlern entstehen können. In diesem Fall musste ein Patient volle zwölf Jahre warten, bis ihm Schadenersatz und Pflegekosten durch die Berufshaftpflicht eines Arztes zugesprochen wurden, nachdem er durch einen Fehler zum Pflegefall wurde. Es ist jedoch zu beachten, dass der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen ist.

Die Haftpflichtversicherung eines Notarztes wurde vor dem Landgericht München II dazu verurteilt, einem Patienten eine beträchtliche Summe zu zahlen. Die Richterinnen und Richter sahen es als erwiesen an, dass der Notarzt nach einem Unfall das Beatmungsgerät des betroffenen Patienten falsch angeschlossen hatte. Dies führte dazu, dass der Patient im Wachkoma liegt und ein schwerer Pflegefall wurde. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig (Az. 2 O 6412/10).

Der langwierige Prozess um Schadenersatz und Schmerzensgeld, der zwölf Jahre dauerte und erst in der ersten Instanz verhandelt wurde, verdeutlicht, wie langsam die Justiz arbeiten kann. Während dieser Zeit entstanden bereits mehr als eine Million Euro an Pflegekosten. Zusätzlich zu dem Gesundheitszustand des Patienten mussten Fragen des Pflegeaufwands, der Umbaukosten, der Stundensätze für den Pflegedienst und des Verdienstausfalls geklärt werden.

Der betroffene Patient war 1995 unverschuldet in einen Autounfall verwickelt worden. Der hinzugezogene Notarzt hatte jedoch das Beatmungsgerät an die Speiseröhre angeschlossen, anstatt an die Luftröhre, wie das Landgericht München II feststellte. Dies führte zu einer unzureichenden Sauerstoffversorgung des Gehirns des Mannes. Nach der Reanimation fiel er ins Wachkoma und wurde zu einem dauerhaften Pflegefall.

Gemäß dem erstinstanzlichen Urteil muss die Berufshaftpflicht des Arztes knapp 280.000 Euro für den Verdienstausfall des Mannes zahlen, der den Zeitraum von 1996 bis 2001 abdeckt. Darüber hinaus wird eine monatliche Rente von 2.400 Euro festgelegt. Die Versicherung ist auch verpflichtet, die angefallenen Pflegekosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro sowie zukünftige Pflegekosten von monatlich 3.550 Euro zu tragen.

Haben Sie Fragen zum Thema Arzthaftungsrecht? Rufen Sie uns gerne unverbindlich in einer unserer Kanzleien an. Der zuständige Rechtsanwalt steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere allgemeine Informationen zum Artzhaftungsrecht finden Sie auf unserem Blog zum Thema und auf unserem Projekt www.recht-und-rat.info.

Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Steinwachs

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten