Arztpraxis als GmbH – Vor- & Nachteile

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Wann macht die Praxis-GmbH Sinn?

Die meisten deutschen Unternehmer entscheiden sich bei der Unternehmensgründung für die Rechtsform der GmbH. Auch Ärzte können theoretisch eine Praxis-GmbH gründen. Welche Voraussetzungen dafür nötig sind und wann das Sinn macht, beleuchten wir im Folgenden.

Praxis-GmbH nicht überall möglich

Voraussetzungen für die Gründung einer Praxis als GmbH wurden in der Musterberufsordnung geschaffen. Aber nicht alle Bundesländer haben diese Möglichkeit umgesetzt. Noch immer existieren regionale Berufsordnungen und/oder Landeskammergesetze für Heilberufe, die eine GmbH-Struktur verbieten.

Ist die Frage der grundsätzlichen Möglichkeit geklärt, stellt sich die Frage, ob das im Einzelfall überhaupt Sinn macht.

Haftungsbeschränkung einer Arztpraxis – geht das überhaupt?

Das Hauptargument zur Gründung einer GmbH ist oft die Haftungsbeschränkung. Grund dafür ist, dass Gründer ihr privates Vermögen bei unternehmerischen Haftungsfällen geschützt wissen wollen. Allerdings ist die GmbH-Haftungsbeschränkung im niedergelassenen ärztlichen Bereich nicht allumfassend. Vielmehr entfaltet sie in einer Arztpraxis nur sehr beschränkt Wirkung.

Bei Behandlungsfehlern wird der betroffene Arzt direkt in die Haftung genommen (sog. deliktische Haftung). Das ändert sich auch durch die Struktur einer Kapitalgesellschaft nicht. Außerdem greift regelmäßig die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung.

Auch in der Praxis-GmbH berufsrechtliche Werberestriktionen

Eine Haftungsbegrenzung bleibt zwar für den restlichen Praxisbetrieb. Dort ist jedoch zu beachten, dass Banken und Leasinggeber bei größeren Anschaffungen meist zusätzliche Sicherheiten, wie private Bürgschaften verlangen. Der Anwendungsbereich der GmbH-Haftungsbegrenzung ist in Arztpraxen also denkbar klein.

Das Argument der Umgehung von berufsrechtlichen Werberestriktionen ist außerdem hinfällig, da diese auch die Angestellten selbst betreffen – ungeachtet der Praxis-GmbH. Wer dennoch dieses Verbot missachtet, verhält sich wettbewerbswidrig.

Genauere Informationen zum Werberecht für Ärzte finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/werberecht/werberecht-fuer-aerzte.html

Voraussetzungen für die Praxis-GmbH – das müssen Sie beachten!

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Arztpraxis in Form einer GmbH sind

1.         überwiegend ärztlich getragenen Geschäftsführung

2.         keine Gewinnbeteiligung Dritter

3.         Mehrheit der Gesellschaft bei Ärztinnen und Ärzten

4.         Gewährleistung der freien Arztwahl

Wenn diese Voraussetzungen eingehalten werden, steht dem Betrieb einer GmbH nichts mehr im Wege.

Vorteile der Praxis-GmbH: Steuern & Altersvorsorge

Ein Vorteil der Arztpraxis-GmbH ist, dass ÄrztInnen, GeschäftsführerInnen und GesellschafterInnen als Angestellte abhängig beschäftigt werden. Der Betrieb der Praxis-GmbH kann sich als steuerlich vorteilhaft erweisen. Die steuerlichen Auswirkungen sollten im Vorfeld eingehend geprüft werden. Die GmbH-Struktur bietet außerdem interessante Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Altersvorsorge.

Nachteile der Praxis-GmbH: Aufwand, laufende Kosten & Bilanzeinsicht

Nachteile bringt die Praxis-GmbH schon in der Gründungsphase mit sich. Es ist ein größerer bürokratischer Aufwand nötig, um eine GmbH zu gründen. Zunächst muss eine GmbH-Satzung entworfen werden. Dann muss die Gründung notariell beurkundet werden. Außerdem muss bei Gründung bereits die Hälfte der verpflichtenden Stammeinlage (€ 25.000,00) gezahlt werden.

Dieser anfängliche Aufwand schmälert sich bei laufendem Betrieb nicht gravierend. GmbHs sind bilanzierungspflichtig und müssen Jahresabschlüsse erstellen. Dadurch steigen die Kosten für Steuerberater. Darüber hinaus müssen Bilanzen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dass jeder die wirtschaftliche Lage der Praxis recherchieren kann, stellt für viele Ärzte ein K.O.-Kriterium dar.

GmbH-Praxis – sinnvoll oder nicht?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Vorteile in Sachen Haftungsbegrenzung wirken sich in GmbH-Arztpraxen kaum aus. Nachteile ergeben sich für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte (Aufwand & Kosten). Die Praxis-GmbH als Betriebsform ist daher nicht zwingend sinnvoll. Ausnahmen können sich aber für größere Einheiten, besondere Konzeptpraxen, ergeben, in denen bestimmte Risikostrukturen der GmbH-Form eine wertvolle Option bieten.

Ob sich die GmbH-Struktur für die eigene Arztpraxis lohnt, sollte daher gründlich erforscht werden, um späteren unerwarteten Nachteilen vorzubeugen.

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