Auch ein Schreiben der Sachse Vertriebs GbR wegen des Angebots von Desinfektionsmitteln erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde uns wieder einmal ein Schreiben von Rechtsanwalt S. für die Sachse Vertriebs GbR vorgelegt wegen des Angebotes von Desinfektionsmitteln, vorliegend der Marke Sterillium pure.

In dem Schreiben wird gerügt, dass ein Hände-Desinfektionsmittel der Marke Sterillium pure angeboten wird. Bei dem Produkt handelt es sich um ein Arzneimittel. Bei dem Vertrieb von Arzneimitteln über das Internet ist tatsächlich eine Registrierung gem. § 67 Abs. 8 Arzneimittelgesetz (AMG) notwendig. Internethändler, die Arzneimittel (und zwar auch frei verkäufliche) über das Internet anbieten, müssen sich im Versandhandels-Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registrieren. Bei entsprechenden Angeboten muss auf der Internetseite das EU-Sicherheitslogo angezeigt werden. Bei Anklicken des Logos wird dann auf Informationen zur Registrierung im Versandhandels-Register verlinkt.

Eine fehlende Registrierung beim Angebot von Arzneimitteln kann wettbewerbswidrig sein und auch eine Ordnungswidrigkeit zur Folge haben.

Häufig übersehen wird, dass es Produkte gibt, die im Rechtssinne ein Arzneimittel sein können, aber nicht sein müssen. Dazu gehören auch Desinfektionsmittel. Desinfektionsmittel können im Rechtssinne Arzneimittel sein oder alternativ ein Biozid. Wenn es sich um ein Biozid handelt, ist eine Eintragung in das Versandhandels-Register nicht notwendig. Ob es sich bei einem Desinfektionsmittel um ein Arzneimittel oder um ein Biozid handelt, kann zum einen auf der Herstellerseite recherchiert werden. Zum anderen ist die Kennzeichnung auf der Verpackung bei Arzneimitteln eine andere als bei einem Biozid. Bei einem Arzneimittel wird auf der Produktverpackung oder den Begleitpapieren von Wirkstoff, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen gesprochen. Es gibt ggf. ganz konkrete Hinweise die Arzneimitteleigenschaft wie z. B. „Arzneimittel- Für Kinder unzugänglich aufbewahren“ sowie eine Zulassungsnummer.

Ein Biozid wiederum hat eine BAuA-Zulassungsnummer und ist anders gekennzeichnet.

In dem Schreiben des Rechtsanwaltes der Sachse Vertriebs GbR wird jedenfalls darauf hingewiesen, dass die Sachse Vertriebs GbR Arzneimittel über einen Internetshop anbietet und im Versandhandels-Register eingetragen sei.

Es wird dazu aufgefordert, den angeblich illegalen Verkauf von Arzneimitteln sofort zu unterlassen.

Obwohl an dieser Stelle keine Unterlassungserklärung gefordert wird, werden unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 4.000,00 Euro Anwaltskosten in Höhe von 453,86 Euro gefordert. In dem Schreiben wird dieser Betrag als Basis für eine außergerichtliche Beilegung bezeichnet.

Für den Fall, dass das Angebot nicht angenommen wird, wird angedroht, den Händler formell auf Unterlassung durch verschiedene Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Wir haben erhebliche Zweifel an der Berechtigung dieser Forderung und empfehlen eine Beratung, wenn Sie ein anwaltliches Schreiben für die Sachse Vertriebs GbR erhalten haben. Zudem sollte geklärt werden, ob Sie tatsächlich als Internethändler in das Versandhandels-Register eingetragen sein müssen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Haben auch Sie ein Schreiben des Rechtsanwaltes der Sachse Vertriebs GbR erhalten?

Wenn auch Sie ein Forderungsschreiben eines Rechtsanwaltes für die Sachse Vertriebs GbR erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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