Auch eine Abmahnung der Dampf-Shop GmbH wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung von Rechtsanwalt Christian Zinzow für die Dampf-Shop GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz beim Versand von Zubehör für E-Zigaretten zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 E-Zigaretten, Zubehör für E-Zigaretten sowie Liquids dürfen gemäß § 10 Abs. 3 und 4 i.V.m. § 1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz nur dann im Wege des Versandhandels vertrieben werden, wenn sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder oder Jugendliche erfolgt. Notwendig ist somit beim Versand eine Altersverifikation, die gewährleistet, dass die Produkte nur durch volljährige Empfänger entgegengenommen werden können.

In der Abmahnung wird vorgeworfen, dass ein Zubehörteil für eine E-Zigarette ohne Altersverifikation nach einer Bestellung versandt wurde.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 


Internethändler, die wegen Jugendschutzproblemen beim Verkauf von E-Zigaretten, Liquids oder Zubehör abgemahnt werden, bieten häufig eine Vielzahl derartiger Produkte an. Sollte die Abmahnung berechtigt sein, kann die geforderte Unterlassungserklärung weitgehend sein, da sich diese üblicherweise nicht nur auf ein bestimmtes Produkt bezieht, sondern auch häufig ganz grundsätzlich auf den Versand von E-Zigaretten und Zubehör umfasst, für die jugendschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten sind.


Dies gilt umso mehr, als wenn der Versand dieser Produkte nicht selbst erfolgt, sondern z.B. durch Amazon FBA.

Ich empfehle daher eine Beratung.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Zinzow für die Dampf-Shop GmbH erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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