Auch eine Abmahnung vom Verein Wirtschaft im Wettbewerb erhalten? Ich berate Sie.

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung des Vereins Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e. V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf einer wettbewerbswidrigen Werbung bei eBay-Kleinanzeigen.

Unter Verweis auf ein konkretes Angebot wird zunächst auf die rechtlichen Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird ausgeführt, dass die Energieverbrauchskennzeichnung Kunden in die Lage versetzen soll, sachkundige Entscheidungen auf der Grundlage des Energieverbrauchs zu treffen. Des Weiteren wird ausgeführt, dass Informationen über effiziente und nachhaltige energieverbrauchsrelevante Produkte einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Senkung von Energiekosten leisten sollen und zugleich Innovationen und Investitionen in die Herstellung energieeffizienter Produkte fördern sollen.

Sodann wird gerügt, dass bei dem angesprochenen Angebot Angaben zur Energieverbrauchskennzeichnung fehlen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und einen angemessenen Anteil an den Aufwendungen für die Rechtsverfolgung erstatten (220,00 Euro).

Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 Euro und eine Verpflichtung zur Erstattung der Abmahnkosten vor.

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfs Fehlen der Angaben zur Energieverbrauchskennzeichnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung des Vereins Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e. V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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