Abmahnung der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd.

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. über die Kanzlei Schleinkofer zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu dem Vorgehen der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. gegen irreführende Angaben in Angeboten über Messer im Internet:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass die Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. in der Vergangenheit wiederholt gegen irreführende Angaben bei dem Angebot von Messern im Internet vorgegangen ist. In den entsprechenden Fällen ging es um unterschiedliche Vorwürfe:

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es um die Bewerbung von Küchenmessern mit der Aussage, dass die Messer über „dauerhaft scharfe“ gehärtete Klingen verfügen würden. Insoweit wird in dem Abmahnschreiben ausgeführt:

"Die Werbung entspricht nicht den Tatsachen. Die Messer sind keineswegs immer scharf. Sie verlieren natürlich mit der Zeit an Schärfe und müssen selbstverständlich nachgeschliffen werden. Nach regelmäßiger Beanspruchung werden sie stumpf. Sogar die wesentlich härteren Keramikmesser müssen geschliffen werden. (…)

Die Schnitthaltigkeit, die bei dauerhafter Schärfe ewig halten würde, ist eines der wesentlichsten Qualitätsmerkmale bei Messern.

(…)

Unter dauerhaft scharf versteht der Verkehr eine dauerhafte Schärfe, so dass ein Nachschärfen nicht mehr nötig ist. Ansonsten wäre von „lang anhaltender Schärfe“ geschrieben worden. In jedem Fall ist die Werbung daher irreführend.

Derartigen Behauptungen muss Einhalt geboten werden, da ansonsten potentielle Kunden unseres Mandanten von falschen Voraussetzungen ausgehen und dank der falschen Werbung Ihre Messer kaufen, weil sie meinen diese wären besser und dauerhaft scharf.

Würde man der von Ihnen verwendeten Aussage Glauben schenken, gäbe es keinen Grund mehr auch nur eines der Messer unserer Mandantschaft zu kaufen. Sie werben daher mit unwahren Tatsachen und irreführend.“

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert:

  • den angeführten Verstoß einzustellen,
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und
  • die Kosten für den Ausspruch der Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 30.000 Euro zu begleichen (1.501,19 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen unzulässiger Werbung mit der Angabe, dass die Messer über „dauerhaft scharfe“ gehärtete Klingen verfügen würden, sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Sofern Sie in Ihrer Werbung lediglich eine Werbung des Herstellers der Messer übernommen haben, können Sie sich hierauf leider nicht zurückziehen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. über die Kanzlei Schleinkofer erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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