Auch eine Abmahnung von der IndividualiseYour Car UG erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung der IndividualiseYour Car UG (haftungsbeschränkt) über die Kanzlei Dr. Schenk wegen der Benutzung der Bezeichnung „Alcantara“ zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin Car Wrapping Folie über das Internet vertreibt. Im Weiteren wird unter Verweis auf ein Folien-Angebot des Abgemahnten der folgende Vorwurf erhoben:

„Sie beschreiben die Folie in dem Artikeltexte mit dem Wort „Alcantara“. Diese Bezeichnung erweckt den Eindruck, dass die angebotene Ware ein Original-Produkt des Herstellers Alcantara S.p.A., Via Mecenate 86, 20138 Mailand, Italien ist. Die Alcantara S.p.A. hat „Alcantara“ als EU-Marke (Aktenzeichen: EU TM 001143551) eingetragen. (…)

Tatsächlich hat ein Testkauf jedoch ergeben, dass die von Ihnen gelieferte Folie nicht von der Marke „Alcantara“ stammt.

Daher führen Sie in Ihrem Angebot die angesprochenen Kunden über eine wesentliche Eigenschaft des Artikels in die Irre.“

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und
  • Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 Euro zuzüglich Testkaufkosten erstatten.

Die mit der Abmahnung übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 Euro vor.

Meine Einschätzung: 

Bei der Benutzung der Marke „Alcantara“ ist Vorsicht geboten. Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass in der Vergangenheit bereits das Unternehmen Convey Srl für die Alcantara S.p.A. als Markeninhaberin an Onlinehändler herangetreten war, die die Marke „Alcantara“ benutzt hatten.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung handelt es sich allerdings um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, mit der ein Wettbewerber eine Irreführung rügt. Die mit der Abmahnung übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des abmahnenden Unternehmens gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der IndividualiseYour Car UG (haftungsbeschränkt) über die Kanzlei Dr. Schenk erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema