Auch für Amazon gilt Verbot der Sonntagsarbeit in der Weihnachtszeit

  • 2 Minuten Lesezeit
Manche Urteile aus dem Arbeitsrecht haben einen Bezug zu Weihnachten.

Gerade in der Weihnachtszeit verbringen die meisten Menschen gerne Stunden mit ihren Liebsten. Für die gemeinsame Zeit eignen sich besonders Sonntage. Deswegen sind die arbeitsrechtlich besonders geschützt. Die Befugnis, einer Firma Sonntagsarbeit zu erlauben, haben nur Behörden. Wer also seinen Kunden verspricht, die Bestellungen noch am selben Tag auszuliefern, hat kein Recht, Ausnahme-Regelungen zu erhalten. Das Bundes-Verwaltungsgericht (BVerwG) entschied hierzu im Falle Amazon (Urt. v. 27.01.2021, Az. 8 C 3.20).

Im Jahr 2015 beantragte Amazon die Sonntagsarbeit im Rahmen der Weihnachtszeit für einige Logistikzentren. Der Konzern erklärte diesen Umstand damit, dass gegen Ende des Jahres eine gesteigerte Anzahl von Bestellungen zu erwarten sei. Der spezielle Fall, den das BVerwG verhandelte, betraf das Versandlager in Rheinberg, Nordrhein-Westfalen. Das Land genehmigte die Arbeit an zwei Sonntagen während der Adventszeit. Jedoch erhob die Gewerkschaft ver.di Klage dagegen.

Gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Sonntagsarbeit nur in speziellen Umständen gerechtfertigt. Dies gilt jedoch nur, wenn es notwendig ist, einen unverhältnismäßigen Schaden zu verhindern (§ 13 Abs. 3 Nr. 2 b ArbZG). Es ist wichtig zu beachten, dass diese besonderen Umstände nicht vom Arbeitgeber selbst geschaffen werden dürfen. Daher müssen externe Gründe vorliegen, so das BVerwG.

Bei Amazon traf dies allerdings nicht zu, da das Unternehmen seinen Kunden selbst die Lieferung am selben Tag versprach. Daher liegt keine außerbetriebliche Ausnahmesituation vor. Eine Rechtfertigung für Sonntagsarbeit ist somit ausgeschlossen und die Genehmigung dafür rechtswidrig.


Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Wir setzen uns für die Rechte der Arbeitnehmer ein!

Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit kostenfrei und unverbindlich. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Nutzen Sie hier gerne auch unser Formular für die kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Stichworte: Arbeitsrecht, Sonntagsarbeit, Gewerkschaft, Amazon, Verwaltungsrecht, Bundes-Verwaltungsgericht

Foto(s): stock.adobe.com/237521922

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Agster

Beiträge zum Thema