Audi AG wegen Abgasmanipulation in Porsche Macan S Diesel rechtskräftig verurteilt

  • 2 Minuten Lesezeit

Es ist schon länger kein Geheimnis mehr, dass der Dieselskandal sich nicht nur auf die kleineren EA189-Motoren aus dem Volkswagen-Konzern beschränkt. Es sind auch neuere, größere Motoren mit 3.0-Liter Hubraum betroffen, so z.B. der von 2014 bis 2017 produzierte EA897evo. Der EA897evo wurde von der Audi AG hergestellt und u.a. im Porsche Macan S Diesel eingebaut.

Audi baute manipulierte Dieselmotoren für Porsche

Die Audi AG hat den Motor mit einer Schummelsoftware versehen, die mit der sog. Aufheizstrategie im Testlauf niedrige Schadstoffgrenzwerte vortäuschte, während diese Strategie im Realbetrieb ausgeschaltet blieb und der Schadstoffausstoß somit wesentlich höher war. Das Kraftfahrtbundesamt hat die Schummelsoftware in einem Bescheid ausführlich beschrieben. Wird der Bescheid in einem Zivilprozess auf Schadensersatz vorgelegt, bestreitet die Audi AG den Sachverhalt auch nicht konsequent. Offenbar trifft er zu.

Porschebesitzer klagen auf Schadensersatz

Rechtsanwalt Dr. Schweers vertrat einen Mandanten aus Berlin, der 2015 einen Porsche Macan S Diesel kaufte und dabei natürlich darauf vertraute, dass bei der Produktion alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden waren. Als ihm bekannt wurde, dass er und die Behörden getäuscht worden waren, holte er rechtlichen Rat ein und beauftragte Rechtsanwalt Dr. Schweers mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen. Es wurde bei dem Landgericht Berlin Klage gegen die Herstellerin des Motors, die Audi AG, erhoben. Gegenstand war die Klage auf Ersatz des an den Händler gezahlten Kaufpreises gegen Übereignung des Wagens an die  Audi AG, sprich eine Rückabwicklung. Vom Kaufpreis wurde eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen.

Audi AG rechtskräftig verurteilt

Das Gericht verurteilte die Audi AG und sprach deutlich aus, dass von einer vorsätzlichen Täuschung mit Schädigungsabsicht auszugehen ist.. Bei der Bemessung der Nutzungsentschädigung legte es schätzungsweise eine Gesamtlaufleistung von 300.000 Km zugrunde, was realitätsnah ist. Da der Kläger rund 80.000 Km gefahren war und der Preis 80.000 Euro betragen hatte, erhielt er rund 58.000 Euro zurück.

Die Audi AG gab sich geschlagen und legte keine Berufung mehr ein, so dass das Urteil nunmehr rechtskräftig ist (LG Berlin 52 O 106/20).

Dies ist ein schöner Erfolg für den Mandanten.

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Dr. Schweers führt zahlreiche Verfahren für Audi-Besitzer und konnte hier viele Erfolge erzielen. Rechtsanwalt Dr. Schweers prüft kostenlos die Unterlagen und stellt eine Kostendeckungsanfrage an den Rechtsschutzversicherer. Für die Prüfung werden Kaufvertrag bzw. Bestellung, Fahrzeugschein, ggf. Autokreditvertrag sowie, falls schon vorhanden, das Rückrufschreiben benötigt.

Anfragen werden umgehend beantwortet.




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers

Beiträge zum Thema