Audi-Diesel-Klagen: Myright-Klage abgewiesen! Was können Käufer tun? Anwälte informieren!

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In einem kürzlich ausgesprochenen, noch nicht rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 07.08.2020 mit dem AZ. 41 O 1745/18 hatte Medienberichten zufolge (siehe z.B. legal tribune online vom 07.08.2020) das Landgericht Ingolstadt die dortige Klage, in dem sich der Rechtsdienstleister Myright die Forderungen von ca. 2.800 Audi-Käufern abtreten ließ, abgewiesen. Nach Einschätzung des Landgerichts Ingolstadt waren die Abtretungsvereinbarungen nichtig, weil sie die Autokäufer unzumutbar benachteiligen würden.

Im konkreten Fall, in dem es um KFZ der Marke Audi mit dem VW-Vierzylindermotor EA 189 ging, seien die Abtretungsvereinbarungen nichtig, weil sie nicht mehr von der Inkassodienstleistungsbefugnis der Klägerin nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt seien.

Das Urteil ist wie gesagt noch nicht rechtskräftig, ist aber nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg enttäuschend für die Audi-Autokäufer, die ihre Forderungen abgetreten hatten und sich nun fragen, wie sie weiter machen sollen.

Dabei weisen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB darauf hin, dass Audi-Käufer ihre Schadensersatzforderungen auch im Wege einer Einzelklage, bei der der Audi-Käufer selber klagt, geltend machen können.

Prozessrisiken, die durch Abtretung entstehen, die sich nun z.B. in dem vor dem Landgericht Ingolstadt verwirklicht haben, können so wirksam vermieden werden, denn leider musste sich z.B. das Landgericht Ingolstadt so gar nicht mehr mit den grundsätzlichen Schadensersatzchancen bei den jeweiligen KFZ befassen.

Denn Audi-Käufer des VW-Vierzylindermotors EA 189 haben nach Einschätzung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten grundsätzlich gute Schadensersatzchancen, weil es sich hierbei um den Motor mit der sog. "Schummelsoftware" handelte,  der auch im VW-Skandal schon betroffen war und bei dem die Musterfeststellungsklage vor kurzem beendet wurde.

Die Finanzierung des Falles ist auch in den meisten Fällen gesichert, denn in Fällen, in denen der Käufer/Fahrer nicht rechtsschutzversichert ist (in diesen Fällen stellen Dr. Späth & Partner gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung des Fahrers) stehen oftmals Prozessfinanzierer bereit, die eine Finanzierung des Falles übernehmen.

Dr. Späth & Partner-Rechtsanwälte arbeiten auch mit 2 Prozessfinanzierern zusammen, die Fälle von Audi-Käufern (und KFZ von anderen KFZ-Herstellern) finanzieren.

D.h., hier werden die Fälle in Form einer Einzelklage für den jeweiligen Käufer finanziert, so dass dieser kein Prozesskostenrisiko hat und nur im Erfolgsfall einen Teil des erstrittenen Erlösen, in der Regel zwischen 25-35 % , an den Prozessfinanzierer "abgeben" muss.

Audi-Käufer/Fahrer mit dem VW-Vierzylinder EA 189, die ihre Forderung in Form einer Einzelklage durchsetzen wollen, können ihre Ansprüche gerne prüfen lassen.

Dies gilt im Übrigen auch für Audi-Fahrer/Käufer mit 3- und 4-Liter-Motoren, auch diese haben nach Einschätzung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten oftmals gute Chancen auf Schadensersatz und auch für diese Fälle steht oftmals ein Prozessfinanzierer bereit, der bereit ist, die Kosten zu finanzieren.

Betroffene Audi-Käufer/Fahrer mit KFZ, die vom Dieselskandal betroffen sind, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig sind und seit dem Jahr 2016 zahlreiche Geschädigte in Sachen Dieselskandal vertreten.





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