Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei

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Antragsverfahren bei der zuständigen Provinzverwaltung für Immigration 

Erstanträge oder Eintauschanträge variieren je nach Art des Antrags (kurzfristige, langfristige, familiäre oder studentische Aufenthaltserlaubnis) oder des Aufenthaltszwecks und müssen vor Ablauf des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.

Das Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis muss vollständig ausgefüllt werden.

Nach dessen Ausfüllen erstellt das System ein Formular für die Aufenthaltserlaubnis, mit Datum, Uhrzeit und Nummer des Antrags sowie die erforderlichen Unterlagen. Mit diesem Formular ist der Antragsteller berechtigt, sich bis zum Termin bei der zuständigen Provinzverwaltung für Immigration legal in der Türkei aufzuhalten. Der Antragsteller ist verpflichtet das Formular bei sich zu führen und im Falle einer Kontrolle dieses vorzulegen. Dieses Dokument gewährt Ausländern jedoch nicht das Ein- und Ausreiserecht in die bzw. aus der Türkei. 

Zu dem, vom Migrationsamt angegebenen, Termin ist ein persönliches Erscheinen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Provinzdirektion für Migrationsverwaltung erforderlich. Eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten ist möglich. Das Nichterscheinen führt zur Abweisung des Antrags; eine nachträgliche Aktualisierung des Antrags ist nicht mehr möglich.

Verfügen Ausländer über die erforderlichen Voraussetzungen und erfolgt eine positive Entscheidung über den Antrag, beginnt die Aufenthaltserlaubnis in der Regel mit dem Ablaufdatum des Visums.

Die notwendigen Dokumente können, je nach der Art der Aufenthaltserlaubnis oder des Aufenthaltsgrundes, variieren. Das Migrationsamt kann jederzeit zusätzliche Informationen oder Dokumente im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anfordern. 

Ausländer müssen bei Beantragung ihrer Aufenthaltserlaubnis über einen Reisepass, der mindestens bis 60 Tage nach Ablauf ihrer Genehmigung gültig ist, verfügen.

Im Falle einer Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten oder einen gesetzlichen Vertreter ist ein Schreiben vorzulegen, aus dem die Vertretungsbefugnis in dieser Angelegenheit erkennbar ist (i.d.R. ist dies eine Vollmacht). 

Antrags- und Kartengebühren sind bei Banken oder bei Steuerbehörden zu entrichten. Antrags- und Kartengebühren müssen separat beglichen werden; für beide ist ein Beleg erforderlich.

Arten der Aufenthaltserlaubnis in der Türkei und deren Kriterien

Gemäß dem Ausländer- und internationalen Schutzgesetz Nr. 6458 gibt es sechs Arten von Aufenthaltsgenehmigungen (Art. 29):

  • Kurzzeitaufenthaltserlaubnis
  • Familienaufenthaltserlaubnis 
  • Studentenaufenthaltserlaubnis 
  • Langzeitaufenthaltserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnis wegen humanitärer Gründe 
  • Aufenthaltserlaubnis für Opfer und Menschenhandel 

Alle Arten von Aufenthaltsgenehmigungen haben unterschiedliche Voraussetzungen. Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden bei fehlenden Dokumenten und Erklärungen abgelehnt. Um einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen, muss der Antragsteller mit dem entsprechenden Visum in das Land eingereist sein.

Verfahren zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung 

Die Verlängerung des Aufenthaltstitels muss beantragt werden. 

Das Enddatum der Aufenthaltserlaubnis kann als Startdatum des Verlängerungsantrages gewählt werden.

Das Verlängerungsverfahren kann je nach Passverfahren und Art der gewählten Aufenthaltserlaubnis variieren.

Die Verlängerungsanträge können 60 Tage vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis aber in jedem Fall vor Ablauf der Gültigkeit des letzten Antrages gestellt werden.

Wie beim Erstantrag wird nach der Antragstellung das Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis vom System mit den erforderlichen Unterlagen erstellt.

Verfahren zur Verlängerung und zur Überprüfung

Beim Antrag auf Verlängerung müssen sämtliche Unterlagen per Post an die Provinzdirektion für Migrationsverwaltung versendet werden. Der Antrag, alle Dokumente und die erforderlichen Informationen werden vollständig geprüft. Ab diesem Datum beträgt der Auswertungszeitraum der Behörde 90 Tage.

Verlängerungsanträge, die nicht per Post eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bei positiver Entscheidung über den Antrag, wird die Aufenthaltserlaubnis vom Provinzamt für Migrationsverwaltung genehmigt und die neue Aufenthaltskarte an die angegebene Wohnadresse zugestellt.

Aufenthaltserlaubnis für Familien

Die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige wird einem ausländischen Ehepartner, einem minderjährigen ausländischem Kind oder einem unterhaltsberechtigten ausländischem Kind, Inhabern eines Sekundärschutzes, Flüchtlingen und Personen, die ihre türkische Staatsbürgerschaft verloren haben, gemäß Artikel 28 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 erteilt.

Aufenthaltserlaubnis für Ausländer bei Ehe mit türkischen Staatsangehörigen 

Es wird angestrebt, dass der Ausländer, der diese Erlaubnis erhält, den Status einer Familie hat. Die Aufenthaltserlaubnis für Familien wird in Abhängigkeit von der Person erteilt, die laut Gesetz den Titel „Unterstützer“ trägt. Diese Erlaubnis kann für den ausländischen Ehegatten und die Kinder des Unterstützers oder für die Kinder des Ehegatten des Unterstützers, jedoch nicht für die eigenen Kinder eingeholt werden. 

Gemäß dem Gesetz ist die Aufenthaltsgenehmigung bei Familien für Ausländer breit gefächert. 

Für die Person, die Unterstützer des Ausländers ist und die Aufenthaltserlaubnis für die Familie beantragt, ist es ausreichend, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei besitzt. In diesem Fall reicht es aus, wenn der „Unterstützer“ mindestens eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Sowohl die Familien von Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei, als auch die Familien von türkischen Staatsangehörigen, Flüchtlingen oder diejenigen mit subsidiären Schutzstatus können diese Genehmigung erhalten. Gemäß dem Gesetz kann der „Unterstützer“ auch Türkischer Staatsagehöriger sein. 

Um eine Aufenthaltserlaubnis für Familien zu beantragen, müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein.

  • Das Gesamteinkommen des Unterstützers darf nicht unter dem Mindestlohn liegen, sowie ein monatliches Einkommen von mindestens einem Drittel des Mindestlohns pro Familienmitglied haben. 
  • Je nach Größe der Familie, sollten die Wohnbedingungen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsstandards sein.
  • Für alle Familienmitglieder muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist durch ein Strafregisterauszug nachzuweisen, dass keine Verurteilung in den letzten fünf Jahren gegen die Familienordnung vorliegt und
  • Eine Registrierung im Adressregistersystem vorliegt. 
  • Strafregister, die aus ihrem Heimatland des „Unterstützers” stammen, müssen mit einer Apostille versehen sein.


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