Aufenthaltstitel für ausländische Familienangehörige in Deutschland: Familiennachzug

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In Deutschland lebende Ausländer können von ihren Familienangehörigen begleitet werden, sofern sie über eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis verfügen (sogenannter Familiennachzug).

Der Familiennachzug zu selbständig Erwerbstätigen bestimmt sich nach §§ 30 und 32 AufenthG.

Ehegatten wird eine Aufenthaltserlaubnis gewährt, wenn der in Deutschland lebende Partner eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzt. Dazu muss die Ehe in der Regel bereits bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bestanden haben und die Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet voraussichtlich über ein Jahr betragen. Berechtigt der Aufenthaltstitel den Inhaber in Deutschland zu arbeiten, egal ob selbständig oder abhängig, bekommt auch der Ehepartner diese Erlaubnis in gleichem Umfang erteilt. Minderjährige Kinder erhalten ebenfalls einen Aufenthaltstitel, wenn sie zusammen mit den Eltern in Deutschland leben. Es ist möglich, diese Anträge zusammen und zeitgleich mit dem Antrag zur Erteilung eines Aufenthaltstitels durch Unternehmensgründung / Investition in dem jeweiligen Aufenthaltsland des Mandanten bei den deutschen Botschaften oder Generalkonsulaten zu stellen.

Voraussetzungen für die Erteilung von einer solchen Aufenthaltserlaubnis sind, wenn

  1. beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
  3. der Ausländer eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzt.

Ausgenommen vom Sprachnachweis sind Ehegatten, die zu den in §§ 30 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 und Satz 3 Nr. 1 AufenthG genannten Ausländern nachziehen (Hochqualifizierte, Selbständige, Forscher, langfristig Daueraufenthaltsberechtigte, Asylberechtigte und anerkannte GFK-Flüchtlinge). Soweit darin der Ehebestand im Zeitpunkt des Zuzugs des Ausländers nach Deutschland gefordert wird, genügt das formale Bestehen der Ehe.

Die Kanzlei Jaberi wird Sie hierzu beraten. Rufen Sie uns an.


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