Aura-Chirurgie: Wann Aurachirurgie zum Businesscoaching wird

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Aura Chirurgie ist eine Behandlung des feinstofflichen Körpers, der sogenannten Aura, mittels sogenannter virtueller Chirurgie im Energiefeld des Körpers, manche behaupten gar mit sog. Quantenphysik. Angeboten wird dies meist als sogenannte alternative Heilmethode von Schamanen, Heilpraktikern und Energetikern für Kunden, denen die Schulmedizin nicht helfen kann oder soll. Und dabei geht es nicht um kleine Wehwechen, sondern um Traumata, Krebsleiden, unerfüllten Kinderwunsch und ähnliches. Im deutschen Sprachraum stehen dafür Namen wir Gerhard Klügl, Bruno Erni und Anette Gruebnau. Soweit so gut.

Was hat das mit Business Coaching zu tun?

Seit den Pandemiejahren ab 2020 erfreuen sich "Alternative Denkansätze" großer Beliebtheit. Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man nach alternativen Lösungsmöglichkeiten jenseits ausgetretener Pfade sucht.

Schwierig wird es immer dann, wenn

  1. die angebotene Leistung nicht genau beschrieben ist
  2. über damit verbundene Risiken nicht aufgegklärt wird
  3. der Anbieter der Leistung keine valide Ausbildung vorweisen kann (sondern maximal Selbsterfahrung und/oder eine Schar von "begeisterten Fans")
  4. Sie als Kunde keine Möglichkeit haben, die Leistung/Heilung jederzeit mit Geld-Zurück-Garantie zu beenden, wenn sich herausstellt, dass diese weder ihren Bdürfnissen entspricht, noch ihnen gut tut oder sie ihnen sogar schadet

So geschehen zum Beispiel im oben erwähnten Fall der "Aurachirurgie":

Der Anbieter warb damit, dass "DIE" Expertin für Aurachirurgie Interessenten Aurachirurgie beibringe zum Zwecke der Selbstheilung. Die Expertin bezeichnete sich selbt als "vollsichtige Göttin" und behauptete, ihren Krebs mit Aurachirurgie selbst geheilt zu haben. Dabei war weder beschrieben, wie genau diese Ausbildung stattfinden soll (wieviele Stunden, welche Prüfungen, welches Ausbildungsmaterial, welche "Lehrer" und Methoden etc.) noch stand ein Curriculum zur Verfügung, also eine Inhalts- und Themenübersicht. 

Damit sich aber die 5-stelligen Ausbildungskosten lohnen, sollte den Teilnehmern auch gleich noch zusätzlich mit "Businesscoaching" geholfen werden, das Erlernte nicht nur im Selbtsversuch sondern auch bei anderen mit einem profitablen Business einzusetzen. 

Nun könnte man meinen, das sei ein Rund-um-Sorglos-Paket.

War es aber nicht: denn obwohl bereits nach wenigen Stunden Ausbildung für die Teilnehmer feststand, dass man sich hier weder selbst noch andere heilt, war ein Rücktritts- und Kündigungsrecht ausgeschlossen, also keine Möglichkeit, sich aus dieser Mogelpackung zu verabschieden und zumindest einen Teil des Geldes zurückzuerhalten.

Wollten sich die Kunden nun dagegen rechtlich zur Wehr setzen, stand ihnen das "Businesscoaching" im Weg: da diese Ausbildung ja (auch) zum Aufbau einer Selbststädnigkeit dienen konnte, hatten die Teilnehmer ihre Verbrauchereigenschaft verloren: Was bedeutet das?

  • Sie hatten kein Widerrufsrecht als Verbraucher für diese Online Ausbildung
  • Sie verloren den Deckungsschutz ihrer Rechtschutzversicherung zur Durchsetzung ihrer Rechte

Was bedeutet das für Sie?

  1. Aurachirurgie ist nicht Businesscoaching! Lassen Sie sich also nie auf undefinierte Kombiverträge ein.
  2. Bestehen Sie darauf, dass schriftlich beschrieben wird, was genau sie "einkaufen" (Stunden, Inhalte, Themen, Unterlagen, Zertifikate etc.) und verlassen Sie sich nicht auf mündliche Versprechungen
  3. Stellen Sie viele Fragen, nehmen Sie in den Vertrag auf, was ihnen besonders wichtig ist und bestehen Sie auf einer Testphase.

Das war Ihr Rechtstipp der Woche vom Legal Coach!

Vor diesen Aurachirurgen wird gewarnt.

Sie möchten mehr über BusinessCoaching erfahren?

Dann finden Sie hier auf anwalt.de unter dem Stichwort Coaching weitere nützliche Beiträge zum Thema.

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Foto(s): Uwe Klössing

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