Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Flugverspätung – Ihr Schadenersatz

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Sie stehen am Flughafen und Ihre Abflugzeit wird immer weiter nach hinten verschoben? Im schlimmsten Fall wird Ihr Flug sogar annulliert?

Bleiben sie möglichst entspannt und lassen Sie sich alle Verspätungen dokumentieren. Trösten Sie sich damit: Im besten Fall können Sie bis zu 600 € pro Fluggast vom Reisepreis zurückerhalten.

Neben Ihren reisevertraglichen Rechten gegenüber dem Reiseveranstalter können Sie Ansprüche auch direkt gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft geltend machen.

Verlangen Sie ab einer 2-stündigen Verspätung am Abfertigungsschalter schriftliche Auskunft über Ihre Rechte, insbesondere über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Diese Leistungen (z. B. Unterkunft und Verpflegung) oder entsprechender Schadensersatz sind zusätzlich zu den Zahlungen wegen der Flugverspätung zu leisten.

Ihnen stehen etwa unentgeltliche Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zu. Werden diese nicht gewährt, sammeln Sie ihre eigenen Quittungen für Getränke und Lebensmittel.

Wird ein Aufenthalt von einer oder mehrerer Nächte notwendig, stehen Ihnen ebenfalls eine kostenlose Unterbringung in einem Hotel, sowie der Transfer zu diesem zu.

Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 2 bzw. 3 Stunden können Sie, gestaffelt nach Entfernung, folgende Beträge geltend machen:

  • Bis zu 1500 Km = 250 €
  • Bis zu 3500 Km = 400 €
  • Ab 3500 Km = 600 €

Eine genaue Berechnung der möglichen Ersatzbeträge unterliegt dabei allerdings noch vielen weiteren Faktoren, die an dieser Stelle nicht im Einzelnen aufgezählt werden können.

Wichtig zu wissen: Die Luftfahrtunternehmen werden von der Ausgleichspflicht befreit, sofern die Verspätung durch einen außergewöhnlichen Umstand eingetreten ist, den das Unternehmen nicht zu verantworten hat. Deswegen wird eine Zahlung oft mit Hinweisen auf technische Probleme oder das Wetter verweigert. Allerdings selbst bei Verspätung wegen Nebels muss das Flugunternehmen nachweisen, dass eine Verspätung auch dann eingetreten wäre, wenn alle zumutbaren Maßnahmen für einen rechtzeitigen Start ergriffen worden wären und sogar, dass alle Luftfahrtunternehmen dieses Flughafens gleichermaßen betroffen waren.

Sehr oft halten die Behauptungen der Luftfahrtunternehmen zu ihrer Entlastung einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.

Lassen Sie sich mit einer Ablehnung oder dem Angebot eines Gutscheins nicht abspeisen. Ausgleichszahlungen sind immer in Geld zu zahlen. Alles Weitere wäre lediglich ein Vergleichsangebot! Holen Sie sich eine fundierte Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt mit fundierten Kenntnissen im Reiserecht.


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