Auskunftsanforderung Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) im Auftrag der Global Standard gGmbH

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Einer unserer Mandanten hat kürzlich ein Schreiben der Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) im Auftrag der Global Standard gGmbH erhalten, in dem diverse Auskünfte aufgrund der Nutzung des GOTS-Siegels angefordert werden.

Bei dem GOTS-Siegel („Global-Organic-Textile-Standard“) handelt es sich um ein als Wort- und Bildmarke eingetragenes Zeichen der Global Standard gemeinnützige GmbH. Dieses Unternehmen zertifiziert damit Produkte, die besondere umweltrechtliche Anforderungen und Sozialstandards im Herstellungsprozess erfüllen. Es handelt sich also um ein Siegel und zugleich eine Marke, deren Verwendung nur dann gestattet ist, wenn das Unternehmen das entsprechende Produkt zertifiziert hat und die Nutzung des Markenzeichens erlaubt hat.

In dem Schreiben der Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW), das unser Mandant nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erhalten hat, heißt es nun, dass die Global Standard gGmbH über einen Hinweis und eine Internetrecherche herausgefunden haben will, dass unser Mandant über Internethandelsplattformen mit dem GOTS-Zeichen versehene Produkte verkaufe. Das Schreiben der Kanzlei KPW stellt ausdrücklich keine Abmahnung dar und es wird auch keine Kostenforderung geltend gemacht. Es wird lediglich eine Auskunft angefordert, unter anderem über die folgenden Punkte:

  • Hersteller der Produkte
  • Menge der hergestellten und verkauften Produkte
  • Dauer der Verkaufstätigkeit
  • erzielter Gewinn

Die Auskunftsanforderung dient vermutlich der Vorbereitung einer Schadensersatzforderung wegen vermeintlich unerlaubter Verwendung des GOTS-Markenzeichens. Hier ist also die exakte und richtige Reaktion essenziell. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist auf das Markenrecht hoch spezialisiert und kann ein derartiges Schreiben nach umfassender Prüfung des Sachverhalts und Abwägung aller Sachverhaltsbestandteile korrekt bearbeiten. Sofern Sie daher ebenso wie einer unserer Mandanten ein derartiges Schreiben der Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) im Auftrag der Global Standard gGmbH erhalten haben, so raten wir Ihnen zu folgendem:

  • Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen
  • Reagieren Sie nicht selbstständig
  • Beachten Sie gesetzte Fristen
  • Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt einer Auskunftsanforderung oder eines Abmahnschreibens via Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. 

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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