Aussageverweigerungsrecht

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Strafrecht – Rechtsanwalt Niko Fertig – das Aussageverweigerungsrecht

Häufig werden wir Spezialisten für Strafrecht gefragt, wann und wie sinnvoll eine Aussage bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder auch vor Gericht ist. Mancher kommt auf die Idee, es könnte von Vorteil sein, eine Aussage schnellstmöglich zu machen.

Hier ist eindeutig zu sagen: „Mund halten“! Wem ein Vorwurf wegen eines Straftatbestandes gemacht wird, sollte erst einmal wissen, was ihm genau, von wem und warum vorgeworfen wird.

Gibt es tatsächliche Beweise, die gegen den Beschuldigten sprechen und verwendet werden können?

Und dies ergibt sich erst aus der amtlichen Ermittlungsakte, die nur ein Anwalt bekommt. Es ist daher immer mehr als sinnvoll, zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, damit der Anwalt zunächst die Akte anfordern kann und wenn, eine Aussage nur durch ihn erfolgt. 

Es wird auch nicht als Nachteil ausgelegt oder negativ bewertet. Es steht jedem frei, einen Anwalt zu beauftragen, der einen berät und unterstützt. Hieraus kann und wird nicht der Schluss gezogen, dass jemand etwas zu verbergen hätte.

Nein, für beteiligte Behörden, wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte, ist dies ein völlig normaler Vorgang und wird niemals negativ ausgelegt.

Ihr Rechtsanwalt Ihres Vertrauens steht allein auf Ihrer Seite. Nur er kann beurteilen, wie sinnvoll eine Aussage ist und was überhaupt ausgesagt werden kann und soll!

Also immer erst den Anwalt fragen, bevor man sich „selbst an´s Messer liefert“!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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