🏠💔 Außerordentliche Kündigung: Was passiert, wenn der Hausfrieden im Mietshaus nachhaltig gestört wird?

  • 1 Minuten Lesezeit

Sachverhalt

Der Ehemann einer Mieterin hat die anderen Mieter in einem Wohnhaus mehrfach beleidigt und ist ihnen gegenüber aggressiv aufgetreten.
Der Vermieter mahnte die Mieterin und ihren Ehemann ab.
Schließlich kündigte der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich und erhob Räumungsklage.


Entscheidung

 Mit Erfolg laut AG München (Urteil vom 19.05.2023 – 419 C 15714/21): 🏛️⚖️
 
 1️⃣ Wird der Hausfrieden seitens eines Mieters durch wiederholte Anfeindungen und Beleidigungen gegenüber anderen Mitmietern nachhaltig gestört, so kann das Mietverhältnis nach Abmahnung fristlos gekündigt werden.
 
 2️⃣ Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es maßgeblich darauf an, ob der Kündigungstatbestand zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorgelegen hat. Durch ein nachträgliches Wohlverhalten wird die Wirksamkeit nicht berührt.
 
 3️⃣ Allerdings kann in besonderen Einzelfällen das Festhalten am Räumungsanspruch rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Ursachen der Störung beseitigt wurden.
 
 4️⃣ Dies ist aber nicht der Fall, wenn nach der ausgesprochenen Kündigung die Beleidigungen weitergehen.
 

Praxistipp

Vermieter sollten in solchen Fällen sicherheitshalber das Mietverhältnis auch hilfsweise ordentlich kündigen, für den Fall, dass das Gericht die (strengeren) Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung als nicht erfüllt ansieht.👨‍⚖️🏠


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