Auswandern nach Panama als Rentner: Jubilado Pensionado Visum

  • 4 Minuten Lesezeit

Rentner und Pensionäre, die eine monatliche Rente oder Pension von einer staatlichen oder privaten Einrichtung oder Institution erhalten, können im Rahmen des Jubilado Pensionado Visa eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Panama beantragen. 

Die Hauptanforderung, um sich für dieses Visa zu qualifizieren, ist der Nachweis einer lebenslangen Rente von mindestens 1.000 US-Dollar (1.250 US-Dollar für ein Ehepaar) pro Monat. 

Wenn der Antragsteller eine Immobilien auf seinen Namen in Panama erwirbt, mit einem Katasterwert von mindestens als 100.000 US-Dollar, reduziert sich die erforderliche monatliche Rente auf 750 US-Dollar (1.000 US-Dollar für ein Ehepaar).

Im Falle eines Ehepaares, bei dem beide Partner eine monatliche Rente erhalten, kann das gemeinsame monatliche Einkommen verwendet werden. In diesem Fall müssen für beide Rentner die erforderlichen Nachweise und Dokumente vorgelegt werden. 

Es gibt KEIN gesetzliches Mindest- oder Höchstalter, um sich für dieses Migrations - Kategorie zu qualifizieren. 

Die Rente muss nicht unbedingt von einer staatlichen Institution ausgezahlt werden. Um sich für das Jubilado Pensionado Visa zu qualifizieren, kann der Antragsteller auch eine private Rentenvorsorge einreichen, die von einer Bank, einer Versicherungsgesellschaft oder einer ähnlichen Einrichtung ausgezahlt wird. Das private Unternehmen muss jedoch auf die Auszahlung und Verwaltung von Rentenfonds spezialisiert sein, eine private Betriebsrente oder Mieteinnahmen werden von Migration in Panama nicht akzeptiert. 

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Welche Dokumente benötige ich?

Die generellen Anforderungen sind für ALLE Antragsteller (auch Ehepartner) gleich. 

Generelle Anforderungen (von ALLEN Antragstellern zu erfüllen): 

1. Kopie des Reisepass (Deckblatt, Fotoseite mit Name, Geburtsdatum, Passnummer, Ausstellungsdatum etc. und alle anderen Seiten): notariell beglaubigt von einem panamaischen Notar. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens sechs (6) Monate lang gültig sein soll. 

2. Polizeiliches Führungszeugnis: ausgestellt durch die zuständige Behörde im Herkunftsland oder des ständigen Wohnsitz. 

Falls das Land des ständigen Wohnsitz nicht dem Herkunftsland entspricht, muss zusätzlich eine Meldebescheinigung (mit Apostille) eingereicht werden, aus der hervor geht dass sich der Wohnsitz seit über sieben (7) Jahren in diesem Land befindet. 

ANMERKUNG: Es muss ein bundesweiter Abgleich des Strafregisters erfolgen. Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen sämtliche Antragsteller unbescholten sein, darüber hinaus dürfen, unabhängig vom Herkunftsland, keine Vorstrafe in den USA - (FBI Register) vorliegen. Das Polizeiliche Führungszeugnis muss mit einer Apostille beglaubigt werden. 

WICHTIG!!! Das polizeiliche Führungszeugnis ist sechs (6) Monate gültig (sofern nicht anders angegeben), es sei denn, der Antragsteller reist aus Panama aus. Wenn der Antragsteller aus Panama ausreist, ohne zuvor formell einen Antrag einzureichen, verliert das Führungszeugnis AUTOMATISCH seine Gültigkeit. Das Dokument muss ordnungsgemäß beglaubigt werden (Apostille).

3. Gesundheitszeugnis: ausgestellt von einem in Panama zugelassenen Arzt. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als drei (3) Monate sein.

4. Eidesstattliche Erklärung (Antragsformular mit persönlichen Informationen).

5. Fünf (5) Passfotos (rein weißer Hintergrund, EU Standard). 

6. Vollmacht und formeller Antrag unterzeichnet von einem zugelassenen Anwalt in Panama.

7. Staatliche Antragsgebühren: Antragsteller im Rahmen des Jubilado Pensionado Visa sind von den staatlichen Antragsgebühren in Höhe von 250 US-Dollar und der Rückführungskaution von 800 US-Dollar pro Antragsteller befreit.

WICHTIG! Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten: 

  1. Alle Dokumente, die NICHT in Panama ausgestellt wurden, müssen ordnungsgemäß beglaubigt werden (mittels Apostille oder diplomatische Beglaubigung). 
  2. Alle Dokumente, die NICHT in Spanisch ausgestellt wurden, müssen von einem zugelassenen Dolmetscher in Panama ins Spanische übersetzt werden.

Wenn Sie einen Antrag als EHEPAAR stellen, müssen Sie zusätzlich folgenden Dokumente einreichen: 

8. Nachweis der familiären Beziehung: (Heiratsurkunde): Die Heiratsurkunde dürfen nicht älter als sechs (6) Monate sein (Ausstellungsdatum). Das Dokument muss ordnungsgemäß mittels Apostille beglaubigt werden.

9. Haftungserklärung (beglaubigt durch einen Notar in Panama). Nur notwendig, wenn der Antrag als Ehepaar gestellt wird. 

10. Wohnsitznachweis in Panama: Stromrechnung und (notariell beglaubigter) Mietvertrag (Mietdauer mindestens ein Jahr) ODER Grundbuchauszug (bei vorhandener Immobilieninvestition). Nur notwendig, wenn der Antrag als Ehepaar gestellt wird. 

Besondere Anforderungen (nur vom Hauptantragsteller zu erfüllen): 

11. Rentenbescheid: Bestätigung ausgestellt durch eine staatlichen Behörde, einer internationalen Institution oder einer privaten Rentenvorsorge, welche bestätigt, dass der Antragsteller eine lebenslange monatliche Rente von mindestens 1.000 US-Dollar (1.250 US-Dollar für verheiratete Paare) oder den Gegenwert in einer ausländischen Währung erhält. 

Das Dokument darf nicht älter als sechs (6) Monate sein. Das Dokument muss ordnungsgemäß beglaubigt sein (Apostille). 

ANMERKUNG: Wenn die Angaben auf dem Rentenbescheid in Euro, Kanadischen Dollar, Schweizer Franken usw. erfolgen, müssen die angegebenen Beträge von der Banco Nacional de Panama (Nationalbank von Panama) im Voraus in US-Dollar umgerechnet werden. Die von der Nationalbank von Panama ausgestellte formelle Währungsumrechnung darf nicht älter als dreißig (30) Tage sein. 

12. Auszug aus dem Grundbuch über die Immobilie (falls zutreffend).

Wenn die Rente oder Pension von einem PRIVATEN Rentenfonds ausbezahlt wird, müssen die folgenden zusätzlichen Dokumente eingereicht werden:


13.1. Schreiben der Rentenversicherungsgesellschaft, Treuhandgesellschaft, Unternehmen das den Pensionsfonds verwaltet, einer Versicherungsgesellschaft oder einer Bank, in dem nachgewiesen wird, dass die Mittel für den Antragsteller verwaltet werden. Das Dokument darf nicht älter als sechs (6) Monate sein. Das Dokument muss ordnungsgemäß beglaubigt sein (Apostille).

13.2. Nachweis der Existenz und Gültigkeit der Institution, die die Rente auszahlt und den Rentenfonds verwaltet. Das Dokument darf nicht älter als sechs (6) Monate sein. Das Dokument muss ordnungsgemäß beglaubigt sein (Apostille).


13.3. Zahlungsnachweis: Kopie der Zahlungsbelege oder Kontoauszüge der letzten sechs (6) Monate. Das Dokument darf nicht älter als drei (6) Monate sein. Das Dokument muss ordnungsgemäß beglaubigt sein (Apostille).

Der Wunsch, etwas zu tun, entsteht im Herzen, aber die Entscheidung basiert auf Informationen. Wir liefern Informationen für die Entscheidungsfindung.

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Foto(s): www.pixabay.com // tekhnika

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