Auswandern nach Panama: Friendly Nations Visum NEU

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Im Mai 2021 wurden die Anforderungen für eine Antragstellung im Rahmen des Friendly Nations Visum durch die Einwanderungsbehörde geändert, nach einer Übergangsfrist von drei Monaten wurden die Liste der erforderlichen Dokumente im Juli 2021 noch einmal aktualisiert. Das Friendly Nations Visum wurde 2012 von dem ehemaligen Präsident von Panama, Ricardo Martinelli, geschaffen, mit der Absicht, dass "Bürger befreundeter Nationen mit beruflichen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Republik Panama" eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Panama beantragen können.

Welches sind die “Freundlichen Länder”? 

Großbritannien und Nordirland, Deutschland, Argentinien, Australien, Republik Korea, Österreich, Brasilien, Belgien, Kanada, Spanien, USA, Slowakei, Frankreich, Finnland, Niederlande, Irland, Japan, Norwegen, Tschechische Republik, Schweiz, Singapur, Uruguay, Chile, Schweden, Polen, Ungarn, Griechenland, Portugal, Kroatien, Estland, Litauen, Lettland, Zypern, Malta, Serbien, Montenegro, Israel, Dänemark, Südafrika, Neuseeland, Hongkong, Luxemburg, Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino, Costa Rica, Mexiko und Paraguay. 

Welche Änderungen gibt es nun für eine Antragstellung im Rahmen des Friendly Nations Visums zu beachten?

Die wichtigste Änderung betrifft die Art der Antragstellung: Das Friendly Nations Visum wurde in ein ZWEI-stufiges Verfahren umgewandelt. Das bedeutet, dass der/die Antragsteller wie bisher einen Antrag durch einen panamaischen Anwalt einreichen müssen. Sobald der Antrag eingereicht wurde, bekommen sie wie gehabt eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis für sechs (6) Monate. Wenn der Akt erfolgreich bearbeitet und der Antrag genehmigt wurde, wird dem/den Antragsteller(n) eine Aufenthaltsgenehmigung für zwei (2) Jahre erteilt. 

Bisher konnte man mit einer einzigen Antragstellung eine Daueraufenthaltserlaubnis erhalten. Jetzt müssen alle Antragsteller nach zwei (2) Jahren einen zweiten Antrag stellen (der zweite Antrag muss drei Monate vor Ablauf der 2-Jahres-Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden), und dabei praktisch die gleichen Dokumente einreichen, die im ersten Antrag verlangt wurden (mit Ausnahme der staatlichen Antragsgebühren und der Kaution für die Rückführung), um ihre dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Panama zu erlangen. Die Antragsteller durchlaufen bei der zweiten Antragstellung mehr oder weniger die gleichen Etappen wie bei der ersten Antragstellung. 

Die zweite wichtige Änderung bezieht sich auf den Nachweis der wirtschaftlichen Aktivität in Panama und den Nachweis der finanzielle Zahlungsfähigkeit. Bis jetzt war es notwendig, ein Bankkonto in Panama zu eröffnen und eine panamaische Gesellschaft zu gründen, um diese Anforderungen zu erfüllen (obwohl die genauen Anforderungen seit 2012 kontinuierlich geändert wurden). Die verpflichtende Eröffnung eines Bankkontos wurde nun als Voraussetzung für das Friendly Nations Visum abgeschafft, ebenso wie die Verpflichtung, eine panamaische Gesellschaft zu gründen (oder zu erwerben), mit der Absicht eine wirtschaftliche Tätigkeit in Panama auszuüben.

Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen um mich für das Friendly Nations Visums zu qualifizieren?

Es gibt drei Möglichkeiten um sich für das Friendly Nations Visums zu qualifizieren. Es ist nicht möglich die Investitionsmöglichkeiten zu kombinieren. Welche Dokumente Sie genau für welche Option benötigen erklären wir später noch im Detail.

  • Option 1: Investition in eine Immobilie in Panama: Investition in eine Immobilie in Panama mit einem Mindestwert von zweihunderttausend US Dollar (US$200.000,00). Der Erwerb der Immobilie muss bereits VOR der ersten Antragstellung erfolgen. Der Grundbuchauszug der erworbenen Immobilie ist eine Grundvoraussetzung für die Antragstellung. 
  • Option 2: Investition in eine Festgeldanlage (Plazo Fijo) bei einer Bank in Panama: Der Plazo Fijo muss mindestens zweihunderttausend US Dollar (US$ 200.000) betragen und eine Mindestlaufzeit von drei (3) Jahren haben. Die Investition in eine Festgeldanlage muss bereits VOR der ersten Antragstellung erfolgen.
  • Option 3: Jobangebot: Sie haben ein konkretes Jobangebot in Panama und ein lokales Unternehmen will Sie als Arbeitnehmer einstellen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber in Panama diverse Dokumente vorlegen und Sie müssen zusätzlich beim Arbeitsministerium einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Der Erhalt der Arbeitserlaubnis ist Voraussetzung für die erfolgreiche Beurteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Welche Dokumente benötige ich?

Die generellen Anforderungen sind für ALLE Antragsteller (auch Ehepartner und Kinder) und alle drei genannten Optionen gleich. 

Generelle Anforderungen (von ALLEN Antragstellern zu erfüllen): 

1. Kopie des Reisepass (Deckblatt, Fotoseite mit Name, Geburtsdatum, Passnummer, Ausstellungsdatum etc. und alle anderen Seiten): notariell beglaubigt von einem panamaischen Notar. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens drei (3) Jahre lang gültig sein soll. 

2. Polizeiliches Führungszeugnis: ausgestellt durch die zuständige Behörde im Herkunftsland oder des ständigen Wohnsitz. 

Falls das Land des ständigen Wohnsitz nicht dem Herkunftsland entspricht, muss zusätzlich eine Meldebescheinigung (mit Apostille) eingereicht werden, aus der hervor geht dass sich der Wohnsitz seit über sieben (7) Jahren in diesem Land befindet. 

ANMERKUNG Es muss ein bundesweiter Abgleich des Strafregisters erfolgen. Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen sämtliche Antragsteller unbescholten sein, darüber hinaus dürfen, unabhängig vom Herkunftsland, keine Vorstrafe in den USA - (FBI Register) vorliegen. Das Polizeiliche Führungszeugnis muss mit einer Apostille beglaubigt werden. 

WICHTIG!!! Das polizeiliche Führungszeugnis ist sechs (6) Monate gültig (sofern nicht anders angegeben), es sei denn, der Antragsteller reist aus Panama aus. Wenn der Antragsteller aus Panama ausreist, ohne zuvor formell einen Antrag einzureichen, verliert das Führungszeugnis AUTOMATISCH seine Gültigkeit. Das Dokument muss ordnungsgemäß beglaubigt werden (Apostille).

3. Gesundheitszeugnis: ausgestellt von einem in Panama zugelassenen Arzt. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als drei (3) Monate sein.

4. Staatliche Antragsgebühren:

4.1. Bankscheck über 250 USD$ zugunsten der Staatskasse (Antragsgebühr) pro Antragsteller. 

4.2. Bankscheck über 800 USD$ zugunsten der Nationalen Einwanderungsbehörde (Rückführungskaution) pro Antragsteller. 

ANMERKUNG: Die Schecks werden von der Republik Panama nicht zurück erstattet, unabhängig davon, ob der Antrag positiv oder negativ beurteilt wurde. Kinder unter zwölf (12) Jahren sind von der Rückführungskaution in Höhe von 800 USD$ befreit.

5. Eidesstattliche Erklärung (Antragsformular mit persönlichen Informationen).

6. Fünf (5) Passfotos (rein weißer Hintergrund, EU Standard). 

7. Vollmacht und formeller Antrag unterzeichnet von einem zugelassenen Anwalt in Panama.

WICHTIG! Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten: 

  1. Alle Dokumente, die NICHT in Panama ausgestellt wurden, müssen ordnungsgemäß beglaubigt werden (mittels Apostille oder diplomatische Beglaubigung). 
  2. Alle Dokumente, die NICHT in Spanisch ausgestellt wurden, müssen von einem zugelassenen Dolmetscher in Panama ins Spanische übersetzt werden.

Wenn Sie einen Antrag als EHEPAAR oder FAMILIE stellen, müssen Sie zusätzlich folgenden Dokumente einreichen: 

8. Nachweis der familiären Beziehung: Heiratsurkunde (Ehepaar) und/oder Geburtsurkunde (NUR wenn Kinder in den Antrag aufgenommen werden). Die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde dürfen nicht älter als sechs (6) Monate sein (Ausstellungsdatum). Die Dokumente müssen ordnungsgemäß mittels Apostille beglaubigt werden.Die Geburtsurkunde muss nur bei Kindern vorgelegt werden.

9. Haftungserklärung (beglaubigt durch einen Notar in Panama). Nur notwendig, wenn der Antrag als Ehepaar/Familie gestellt wird. 

10. Wohnsitznachweis in Panama: Stromrechnung und (notariell beglaubigter) Mietvertrag (Mietdauer mindestens ein Jahr) ODER Grundbuchauszug (bei Immobilieninvestition). Nur notwendig, wenn der Antrag als Ehepaar/Familie gestellt wird. 

ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE OPTION 1 - INVESTITION IN EINE IMMOBILIE IN PANAMA: 

A) Grundbuchauszug: Erwerb EINER (1) Immobilie in Panama, deren Katasterwert mindestens zweihunderttausend US-Dollar (200,000 US$) beträgt. 

Die Immobilie muss VOR der ERSTEN Antragstellung erworben werden. Es ist nicht möglich, mehrere Immobilien (z.B. drei Wohnungen) zu erwerben und deren Wert zu kombinieren, um den erforderlichen Mindestinvestitionsbetrag zu erreichen. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Nutzung der Immobilie: Es ist möglich in ein Haus, eine Wohnung, ein gewerbliches Objekt, landwirtschaftliches Grundstück oder Brachland etc. zu investieren. Allerdings muss die Immobilie tituliert sein, Derechos Posesorios oder Rights of Possession (ROP) werden von der Einwanderungsbehörde nicht akzeptiert. 

Der Grundbuchauszug darf nicht älter als sechs (6) Monate sein.

Die Investition kann entweder als natürliche Person oder im Namen einer juristischen Person (Firma oder Stiftung) erfolgen, solange nachgewiesen werden kann, dass der Hauptantragsteller der Endbegünstigte besagter Firma oder Stiftung ist in deren Besitz sich die Immobilie befindet (in diesem Fall müssen zusätzliche Dokumente eingereicht werden die dies belegen).

ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE OPTION 2 - INVESTITION IN EINE FESTGELDANLAGE (PLAZO FIJO) BEI EINER BANK IN PANAMA: 

B) Bescheinigung der Bank: welche bestätigt, dass die Festgeldanlage existiert, den Namen des Anlegers, den Wert der Festgeldanlage, die Laufzeit und das die Einlage lastenfrei ist. 

Die Bescheinigung der Bank darf nicht älter als dreißig (30) Tage sein, und muss ordnungsgemäß von der Bank gezeichnet und abgestempelt werden.

Neben der Investition in eine Immobilie in Panama bietet die Nationale Einwanderungsbehörde auch eine zweite Möglichkeit an, und zwar die Investition in eine Festgeldanlage (Plazo Fijo) bei einer Bank in Panama. Der Plazo Fijo muss mindestens zweihunderttausend US-Dollar (US$ 200.000) betragen und eine Mindestlaufzeit von drei (3) Jahren haben. Es ist möglich, den Plazo Fijo auf den eigenen Namen oder auf den Namen einer panamaische Firma oder Stiftung abzuschließen, solange nachgewiesen wird, dass der Hauptantragsteller der Endbegünstigte der Firma/Stiftung ist. Alle Zinsen, die von einem Sparkonto oder einer Festgeldanlage bei einer Bank in Panama generiert werden, müssen gemäß dem aktuellen Steuergesetzbuch von Panama keine Steuern in Panama zahlen.

ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE OPTION 3 - JOBANGEBOT IN PANAMA: 

Sie haben ein konkretes Jobangebot in Panama und ein Unternehmen in Panama will Sie als Arbeitnehmer einstellen. Sie müssen in der Sozialversicherung angemeldet werden und Ihr monatliches Gehalt muss mindestens US$850 betragen. Zusätzlich ist es notwendig, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, die durch das Arbeitsministerium von Panama erteilt wird. Der Antrag auf Erteilung der Arbeitserlaubnis muss unmittelbar nach dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Der Erhalt der Arbeitserlaubnis ist Voraussetzung um die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. 

C) Anstellungsschreiben: formelles Anstellungsschreiben des Arbeitgebers in Panama (vom gesetzlichen Vertreter der Firma unterzeichnet), in dem die Stelle (Position), das monatliche Gehalt und die Verpflichtung zur Übernahme der Rückführungskosten bestätigt werden. 

D) Auszug aus dem Handelsregister des Arbeitgebers in Panama. 

E) Gewerbeerlaubnis des Arbeitgebers in Panama.

F) Arbeitserlaubnis erteilt durch das Arbeitsministerium in Panama.

Erforderliche Dokumente Arbeitserlaubnis 

Der Antrag auf Arbeitserlaubnis ist ein eigenständiges Verfahren und muss beim Arbeitsministerium eingereicht werden. Nachdem der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde eingereicht wurde, muss im Anschluss der Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Arbeitsministerium gestellt werden. Sobald der Bescheid des Arbeitsministerium vorliegt, muss dieser innerhalb des laufenden Verfahrens bei der Einwanderungsbehörde nachgereicht werden. 

Die Arbeitserlaubnis wird für drei (3) Jahre erteilt und kann um den gleichen Zeitraum verlängert werden. 

G) Vollmacht und formeller Antrag unterzeichnet von einem zugelassenen Anwalt in Panama.

H) Migrationsstatus: eine von der nationalen Einwanderungsbehörde ausgestellte Bescheinigung über den Einwanderungsstatus des Antragstellers (mit Stempelmarken). 

I) Kopie Migrationsausweis (ausgestellt von der Einwanderungsbehörde): notariell beglaubigt von einem panamaischen Notar.

J) Fünf (5) Passfotos (rein weißer Hintergrund, EU Standard), mit dem Namen des Antragstellers auf der Rückseite

K) Bescheid über die Aufenthaltserlaubnis, ausgestellt von der Einwanderungsbehörde, falls vorhanden. 

Für die Verlängerung der Arbeitserlaubnis müssen zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten folgende Anforderungen erfüllt werden: 

L) Nachweis der Zahlung der letzten neun (9) Sozialversicherungsbeiträgen oder Einkommenssteuererklärung (inkl. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Steuerbehörde). 


Foto(s): www.pixabay.com // GeoJango Maps

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