Ausweg für Selbstständige bei Corona-Pleite - Privatinsolvenz

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Corona-Lockdown dauert noch immer an. Nur verständlich, viele Selbstständige kaum noch wissen, wie es weitergehen soll. Bei vielen hinterlässt Corona einen Schuldenberg. Hier sollte man sich gut überlegen, ob man wirklich so weitermachen möchte oder ob nicht eine Insolvenz nicht möglichweise der bessere Weg ist. Denn: Pünktlich in Corona-Zeiten hat der Gesetzgeber einen nicht neuen, aber deutlich kürzeren Weg aus den Schulden geschaffen.

Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?

Seit Dezember 2020 ist eine Schuldenfreiheit innerhalb von drei Jahren möglich.

Selbstständig und Verbraucherinsolvenz- geht denn das?

Ja! Das ist durchaus möglich! Das Gesetz sieht hier vor, dass eine Verbraucherinsolvenz für Selbstständige möglich ist, wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Als überschaubare Vermögensverhältnisse definiert das Gesetz weiter, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat.

Wie funktioniert das Insolvenzverfahren?

Grundsätzlich teilt sich das Verfahren in drei Schritte auf, nämlich:

  • Einigungsversuch

  • Insolvenzverfahren

  • Restschuldbefreiung

Alle diese Schritte müssen auch durchlaufen werden.

Was bedeutet Einigungsversuch?

Dem Insolvenzantrag muss immer ein sogenannter Einigungsversuch mit einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan vorangehen. An diesen Plan werden relativ konkrete Anforderungen gestellt. Es sollte ein Zahlungsplan mit konkreten Raten und Zahlungstermine sein und auch die Einkommens- und  Vermögensverhältnisse offenlegen. Man sollte die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern nicht unterschätzen. Ein guter außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zeigt auch den Gläubigern, dass die Insolvenz des Schuldners für sie letztlich kaum Vorteile bringt und manchmal sogar die außergerichtliche Einigung vielleicht sogar besser ist. Immer wieder klappt es daher mit einer Einigung und eine Insolvenz ist gar nicht erforderlich. Wer also eine Insolvenz in Erwägung zieht, der sollte sich hier starke Unterstützung für diesen Einigungsversuch suchen. Scheitert dieser außergerichtliche Einigungsversuchs muss die Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle dem Insolvenzantrag beigefügt sein, die belegt, dass eine außergerichtliche Einigung versucht wurde, aber gescheitert ist. Auch hier legt das Gesetz fest, dass natürlich Schuldnerberatungen als geeignete Stelle angesehen werden. Wer aber nicht lange warten möchte und vielleicht auch mehr Unterstützung sucht, der kann sich auch an Anwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer wenden.

Was bedeutet Insolvenzverfahren?

In dieser Phase wird der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder das Vermögen verwerten und an die Gläubiger verteilen.

Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Am Ende dieser Phase erfolgt – wie der Name schon sagt – bei erfolgreichem Durchlaufen dieser Phase die Befreiung von der Restschuld. Während dieser sogenannten Wohlverhaltensphase muss der Schuldner aber einige Regeln einhalten und dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder den pfändbaren Teil des Nettoeinkommens überlassen. Pfändungsfrei ist aktuell bei einem Single ohne unterhaltspflichtigen Personen von monatlich 1.179,99 Euro.

Ist es möglich, während der Insolvenz weiter selbstständig zu bleiben?

Ja! Voraussetzung ist, dass der Insolvenzverwalter zustimmt. Hierfür sollte belegt werdenkönnen, dass durch die Selbstständigkeit hinreichend Überschüsse erzielt werden, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Mehr Infos auch in dem Video.

Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Unternehmens- und Verbraucherrechts, auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus und eventuellen Insolvenzverfahren.

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