Autorechtstipps für den Sommer

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Darf man eigentlich barfuß Auto fahren? Kann ich mein offenes Cabrio unbeaufsichtigt stehen lassen? Und was passiert, wenn ich im Sommer mit Winterreifen einen Unfall baue? Damit Sie auch in der warmen Jahreszeit immer auf der richtigen Spur bleiben, gibt dieser Rechtstipp einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund ums Autofahren im Sommer.

Kleiderordnung am Steuer – was ist erlaubt und was nicht?

Bei schönem Wetter zieht es regelmäßig viele Menschen an den Badesee. Einmal angekommen, möchte man sofort ins kühle Nass springen – wer gut vorbereitet ist, zieht gleich zu Hause Bikini oder Badehose und Flipflops an. Aber darf man so Auto fahren?

Da es gesetzlich keine vorgeschriebene Kleiderordnung am Steuer gibt, ist das Fahren in Badeklamotten durchaus erlaubt. Ganz nackt ans Steuer ist aber keine gute Idee, denn hier droht eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Ein weitverbreiteter Irrtum ist zudem, dass Fahren ohne festes Schuhwerk verboten ist. Eine explizite Vorschrift über bestimmtes Schuhwerk gibt es nämlich nur für Berufsfahrer, die gem. § 44 der Unfallverhütungsvorschrift feste Schuhe tragen müssen. Als Privatperson darf man hingegen mit Flipflops oder auch barfuß in den Wagen steigen. Beim Unfall verweigern die Versicherungen dann aber oft einen Teil der Leistungen.

Hund bei Hitze im Auto zurückgelassen – darf ich die Scheibe einschlagen?

Brennt die Sonne vom Himmel, können die Temperaturen in einem verschlossenen Fahrzeug rasch in astronomische Höhe steigen – selbst, wenn das Auto im Schatten abgestellt wurde. Auch wenn Tierfreunde eingeschlossene Hunde am liebsten sofort aus glühenden Autos befreien wollen, darf die Scheibe nur im absoluten Notfall einschlagen werden, wenn die Polizei für die Tierrettung zu spät eintreffen würde. Ansonsten muss erst die Polizei gerufen und in der Nähe nach dem Halter gesucht werden. Andernfalls droht eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Dem Hundehalter droht hingegen eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe nach dem Tierschutzgesetz.

Autodiebstahl bei offenem Cabrio-Verdeck – muss die Versicherung zahlen?

Die steigenden Temperaturen sorgen für Freude unter den Cabrio-Fahrern: Endlich wieder mit offenem Verdeck durch die Landschaft cruisen! Beim Parken stellt sich dann aber die Frage: Kann ich das Auto einfach mit offenem Verdeck abstellen?

Es kommt, wie so oft, ganz auf den Einzelfall an. Grundsätzlich muss das Verdeck für eine kurze Parkzeit – z. B. für ein schnelles Brötchenholen beim Bäcker – nicht zwingend geschlossen werden. Beim Einbruch zahlt die Versicherung oft trotzdem – aber nur das, was fest im Cabrio verbaut ist. Wertgegenstände wie Handy, Laptop und Co. gehören nicht dazu. Je länger die Parkzeit ist, desto schwieriger wird es mit der Versicherung.

Verdunkelte Scheiben als Sonnenschutz – was muss man beachten?

Oft als reine optische Vorliebe von Tuning-Fans abgetan, aber auch als Schutz vor Sonnenstrahlen durchaus beliebt: abgedunkelte Fensterscheiben im Auto. Es dürfen aber nicht alle Scheiben des Fahrzeugs abgedunkelt werden. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gibt vor, dass Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster zu mindestens 70 Prozent lichtdurchlässig sein müssen. Das ist bei Abdunkelung durch eine Tönungsfolie nicht mehr gewährleistet. Zulässig ist lediglich ein maximal zehn Zentimeter breiter Tönungsstreifen am oberen Rand der Frontscheibe.

Zudem darf nur spezielle Tönungsfolie verwendet werden, die mit einer Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) sowie einem Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts versehen ist. Hält man sich nicht an die Vorschriften, droht ein Bußgeld zwischen 20 und 80 Euro.

Winterreifen im Sommer – gibt es eine Sommerreifenpflicht?

Eine spezielle gesetzliche Verpflichtung, im Sommer mit Sommerreifen zu fahren, gibt es nicht. Grundsätzlich gilt, dass die Bereifung immer an die Witterungsverhältnisse angepasst werden muss. Winterreifen haben eine andere Zusammensetzung als Sommerreifen. Sie sind weicher und fahren sich bei Sonne und hohen Temperaturen schneller ab. Gerade bei Regen kann dadurch schneller ein Unfall passieren. Dann kann es auch sein, dass die Versicherung grobe Fahrlässigkeit annimmt und aufgrund des längeren Bremswegs keine Kosten übernimmt.


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