BAG 16.02.2023, 8 AZR 450/21: Muss eine Frau immer genauso viel verdienen wir ein Mann?

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Erzielen Mann und Frau für gleiche Arbeit unterschiedlich hohes Gehalt, so hat der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast, dass dieser Unterschied aus objektiven Gründen gerechtfertigt ist. Das Prinzip der Vertragsfreiheit ist aufgehoben.

Zwar liegen die ausformulierten Urteilsgründe und nur die Pressemitteilung vor, aber daraus lassen sich die tragenden Gründe des Urteils schon erkennen.

Dem Bundesarbeitsgericht reicht es, dass die Vergütung zwischen dem Mann und der Frau objektiv unterschiedlich sind, obwohl die beiden vergleichbare Tätigkeiten ausführen. Das allein spricht für eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechtes. Dass das Geschlecht hierbei keine Rolle gespielt habe, und objektive Grüne die Unterschiede hervorgerufen haben, müsse nun der Arbeitgeber vortragen und beweisen.


Allein die Frage, dass beide unterschiedlich gut verhandelt haben, der Bewerber die Notsituation des Arbeitgebers zu dem Vertragsverhandlungszeitpunkt ausgenutzt habe, spiele keine Rolle. Genau genommen hebt das BAG die Vertragsfreiheit auf, soweit Mann und Frau betroffen sind. 

Wie soll sich ein Arbeitgeber eigentlich zukünftig verhalten, wenn er dringend einen bestimmten Arbeitnehmer benötigt und der einzige (männliche) Bewerber eine "unverschämte Forderung" stellt? Er könnte nun entweder auf diesen verzichten oder alle anderen Frauen in der Vergütung anheben.

Würde sich eine Frau bewerben, hätte er die Probleme nicht? Dann könnte die Frau die (unverschämte) Forderung legal durchsetzen und der Arbeitgeber könnte sich sanktionslos darauf einlassen.

Wäre der gleiche Unterschied zwischen zwei Frauen oder zwei Männern, wäre auch das ok und nicht zu beanstanden?

Wie wäre das, wenn sich der männliche Bewerber eigentlich als Frau fühlt?


Anhand der Fragestellungen erkennt man, dass man eine vermeintliche Ungerechtigkeit durch eine andere ersetzt. Der Verlierer der Entscheidung ist die Vertragsfreiheit und das freie Unternehmertum. Wir nähern uns immer mehr einer staatliche regulierten Wirtschaft.

Haben Sie Fragen oder wollen Sie schlicht nur hierüber mit mir diskutieren - gerne!


Karsten Zobel

Fachanwalt für Arbeitsrecht

www.kanzlei-frauenkirche.de

Foto(s): Karsten Zobel

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