Baudarlehen vorzeitig ablösen - Aus teuren Kreditverträgen herauskommen und von günstigen Zinsen profitieren!

  • 2 Minuten Lesezeit

In den vergangenen Monaten haben Banken in Deutschland eine Reihe von Niederlagen vor den Gerichten erlitten – und die Kunden profitieren. Sie können Gebühren und Zinsen zurückfordern. Hausbesitzer mit einer Baufinanzierung können sogar Zehntausende Euro sparen. Auch der Spiegel berichtete erneut am 12.09.2015 (http://www.spiegel.de/wirtschaft/rechtstrick-baudarlehen-vorzeitig-abloesen-a-1052548.html) über das Thema – was auf die Aktualität des Themas hindeutet.

Der Widerrufsjoker ist nach wie vor hochaktuell, da nach wie vor Hunderttausende, vielleicht sogar Millionen Bankkunden in Deutschland betroffen sind. Die Mehrheit aller zwischen 2002 und 2010 geschlossener Darlehensverträge – unabhängig davon, mit welcher Bank – ist betroffen.

Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann der betroffene Vertrag auch jetzt noch widerrufen werden. Der Vorteil für den Kunden: Statt 6 % für einen Baukredit, den sie 2007 abgeschlossen haben, würden sie heute weniger als 2 % zahlen müssen. Dabei geht es für die Kunden und die Banken in jedem einzelnen Fall um fünfstellige Summen; entsprechend hart werden die Auseinandersetzungen geführt. Schon bei einem 200.000-Euro-Kredit aus dem Jahr 2007 geht es um deutlich mehr als 20.000 Euro. (vgl. Spiegel Online vom 12.09.2015)

Banken lehnen Widerrufe oft ab 

Ein außergerichtlich erklärter Widerruf wird in über 90% der Fälle von den Banken abgelehnt – meist mit dem Verweis darauf, ein Widerrufsrecht stehe dem Kunden nicht zu, da die Widerrufsbelehrung korrekt sei. Davon sollten sich die betroffenen Kunden nicht einschüchtern lassen. Diese Auskunft ist fast immer unrichtig. Das Kalkül der Banken ist klar: Eine Auseinandersetzung schon in der ersten Instanz mit einem Anwalt kann schnell mehr als 10.000 Euro kosten. Daher scheuen viele Kunden den Gang zum Anwalt oder vor Gericht. Die Banken spekulieren darauf, dass die betroffenen Kunden davor zurückschrecken.

Anwalt einschalten

Sollten Sie das Gefühl haben, Ihr Darlehensvertrag ist betroffen und/oder der Widerruf wurde zu Unrecht zurückgewiesen, sollten Sie Ihren Vertrag unbedingt von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen – sofern dieser zu dem Schluss kommt, der Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft kann er sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen. Wenn die Bank zur Annahme des Widerrufs verurteilt wird, hat sie auch die Kosten des Anwalts des Kunden zu tragen. Oftmals sind mit Hilfe eines Anwalts auch außergerichtliche Erfolge möglich, auch hier besteht oftmals eine Erstattungspflicht auf Seiten der Banken. Auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen die notwendigen Kosten in der Regel.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie unverbindliche Überprüfung der Widerrufsbelehrungen Ihrer Verträge – gerne können Sie diese per E-Mail übersenden.

Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M. (Sydney) bei Geismar Rechtsanwälte verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung zum Widerrufs-Joker. Wir prüfen die Widerrufsbelehrungen von Banken und Bausparkassen auf unterschiedlichste Fehler. Erfahrungsgemäß sind insbesondere Belehrungen aus den Jahren 2002 bis 2010 häufig falsch. Wenn ein Widerruf Ihres Darlehens möglich ist, betreuen wir die Korrespondenz mit der Bank und begleiten die Neuverhandlung des Darlehens.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili LL.M.

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten