bc connect: Insolvenzverwalter Scheffler fordert Auszahlungen zurück.

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Der Insolvenzverwalter der bc connect GmbH, Frank-Rüdiger Scheffler, hat begonnen, Auszahlungen von Anlegern zurückzufordern, basierend auf der Annahme, dass die Darlehensverträge aufgrund eines groben Missverhältnisses zwischen Zinsen und Darlehensbetrag sowie der Beteiligung an einem Schneeballsystem sittenwidrig seien. Die Legitimität dieser Forderungen ist noch nicht gerichtlich entschieden. Anleger, deren zurückgezahlte Summen nebst Zinsen reinvestiert wurden, könnten unter bestimmten Umständen der Rückforderung entgehen. Betroffene Anleger werden aufgefordert, sich für juristischen Beistand an die Rechtsanwälte DR. STORCH & Kollegen zu wenden.

Rückforderungen bei Anlegern der bc connect

Wie schon seit längerem befürchtet, hat der Insolvenzverwalter der bc connect GmbH, Herr Frank-Rüdiger Scheffler, Anfang des Jahres damit begonnen, die an die Anleger geflossenen Auszahlungen zurückzufordern. Lange hatte man vom Insolvenzverwalter Scheffler nichts gehört, jetzt ist er offenbar zu dem Ergebnis gelangt, dass Ansprüche gegen die Anleger erfolgsversprechend sind und sich dadurch die Insolvenzmasse vergrößern lässt.  Diese Vorgehensweise ist schon aus anderen Insolvenzverfahren bekannt, für die betroffenen Anleger aber besonders misslich, weil bislang gerichtlich nicht geklärt ist, ob die Forderungen des Insolvenzverwalters berechtigt sind oder nicht.

Hintergrund der Forderungen

In seinen Aufforderungsschreiben begründet Herr Scheffler die Anfechtungen der Auszahlungen damit, dass die Darlehensverträge wegen eines besonders grobe Missverhältnisses zwischen Zinsen und jeweiligem Darlehensbetrag sittenwidrig seien und verweist hierfür au mehrere Gerichtsentscheidungen.  Darüber hinaus habe es sich um ein sogenanntes Schneeballsystem gehandelt, da keine Gewinne erwirtschaftet worden seien und die vermeintlichen Darlehensansprüche vorheriger Anleger aus dem Geld der neu angeworbenen Anleger gezahlt worden seien. 

Was können Anleger tun?

Ob die Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter berechtigt ist oder nicht, ist bislang nicht geklärt und wird wohl erst durch Gerichte verbindlich entschieden werden. Ob eine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgsversprechend ist, hängt von verschiedenen rechtlichen Fragen ab:

Zu beachten ist, dass der Insolvenzverwalter im Rahmen einer Anfechtung einer "unentgeltlichen Leistung" nach § 134 InsO sowohl die sog. Unentgeltlichkeit wie auch die Gläubigerbenachteiligung zu beweisen hat. Zudem kann die Rückforderung bei einer sog. Entreicherung möglicherweise entfallen. Auf diesen Einwand werden sich insbesondere die Anleger mit Erfolgsaussichten berufen können, die die zurückgeflossenen Darlehenssummen nebst Zinsen in neue Kredit an die bc connect wieder investiert hatten. 

Wenn auch Sie von den Rückforderungen des Insolvenzverwalters betroffen sind, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, die Rechtsanwälte DR. STORCH & Kollegen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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