Beamtenrecht - Versetzung - Wie kann man sich wehren oder Anspruch aus Versetzung als Beamter?

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Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte berät Sie bundesweit im Beamtenrecht. Unsere Anwälte für Verwaltungsrecht blicken auf mannigfache erfolgreich geführte Verfahren zurück.

Was ist der Unterschied im Beamtenrecht zwischen Abordnung und Versetzung?

Während eine Abordnung eine vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn ist, ist die Versetzung die dauerhafte Übertragung dorthin. Die maßgebliche Unterscheidung ist also die Dauer der Übertragung.

Wie kann ich mich gegen eine Abordnung wehren? Was kann ich gegen eine Versetzung tun?

Abordnungsverfügung und Versetzungsverfügung sind Verwaltungsakte, gegen die in der Regel der Widerspruch den statthaften Rechtsbehelf darstellt.

Die Entscheidung über eine Abordnung oder Versetzung steht im Ermessen des Dienstherrn, dem dabei ein weiter Ermessensspielraum zuerkannt wird. Grundsätzlich bedürfen Abordnung und Versetzung aber der Zustimmung der Beamtin oder des Beamten.

Die Gesetze sehen jedoch Möglichkeiten vor, die fehlende Zustimmung zu übergehen. Im Falle der Abordnung beispielweise, wenn die Tätigkeit zuzumuten ist und einem Amt mit demselben Grundgehalt entspricht und die Abordnung die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigt.

Gründe, die gegen eine Zumutbarkeit sprechen, können dabei sowohl dem privaten Bereich als auch dem dienstlichen Bereich entspringen. Die Fürsorgepflicht gebietet es neben den gesundheitlichen Auswirkungen zum Beispiel familiäre Bindung zu berücksichtigen. Unzumutbar kann eine Abordnung beispielsweise auch sein, wenn auf der neuen Stelle eine völlig fachfremde Tätigkeit gefordert wird, die möglicherweise zu einer Überforderung führt.

Die Versetzung kann ohne die Zustimmung des Beamten angeordnet werden, wenn das neue Amt mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt. Aber Achtung! Stellenzulagen gelten hierbei nicht als Bestandteile des Grundgehalts.

Ist der Widerspruch nicht erfolgreich, kann in einem gerichtlichen (Eil-)Verfahren die Rechtmäßigkeit der Abordnung oder Versetzung überprüft werden. Als auf das Beamtenrecht spezialisierte Kanzlei können wir auf langjährige Erfahrung und hohe Expertise zurückgreifen und Sie über Ihre Chancen und Risiken aufklären. Sprechen Sie uns unverbindlich an.

Muss ich einer Abordnung oder Versetzung als Beamter zustimmen?

Bevor eine Abordnung oder Versetzung ohne Ihre Zustimmung angeordnet wird, werden Sie angehört. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einer Abordnung oder Versetzung zustimmen sollten, holen Sie sich fachkundigen Rat.  Es ist unbedingt zu empfehlen, sich bereits jetzt von einem auf das Beamtenrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Durch die langjährige Erfahrung im Beamtenrecht unserer Rechtsanwälte können diese Ihre Situation gut einschätzen und Möglichkeiten aufzeigen.

Habe ich einen Anspruch auf eine Versetzung und kann ich diesen mit meinem Anwalt für Beamtenrecht duchsetzen?

In der Regel nicht, da dem Dienstherrn ein weites Ermessen eingeräumt wird. Die Versetzung ist erfolgreich, wenn Sie einen entsprechen Antrag gestellt haben, Ihr Dienstherr dem zustimmt und das Einvernehmen des neuen Dienstherrn vorliegt. Lehnt Ihr Dienstherr Ihren Antrag auf Versetzung ab, kann dagegen nur erfolgreich vorgegangen werden, wenn sein Ermessen aufgrund zwingender Gründe, beispielsweise aus der Fürsorgepflicht, auf null reduziert ist. Wenn Sie unsicher sind, welche Gründe und fürsorgerischen Aspekte in Ihrem Fall tragfähig sind, können Sie sich vertrauensvoll an unser Dezernat für Verwaltungsrecht wenden. Die dortigen Rechtsanwälte können Ihnen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Beamtenrecht kurzfristig eine erste Einschätzung geben.

Was muss ich bei einem Antrag auf Versetzung beachten?

Wenn Sie sich auf Stellen außerhalb ihres Dienstherrn bewerben, beispielsweise als Landesbeamter in eine Bundesbehörde wechseln möchten, müssen Sie dies in der Regel anzeigen. Erkunden Sie sich hier ggf. vorab bei Ihrer Personalabteilung. Wenn Sie Gründe vortragen möchten, die aus Ihrer Sicht für eine Versetzung zwingend sind, beispielsweise familiäre, lohnt es sich vorab Rat bei einem auf das Beamtenrecht spezialisierten Anwalt einzuholen. Durch ihre langjährige Erfahrung erkennen unsere Anwälte im Dezernat Verwaltungsrecht schnell, welches Vorgehen in Ihrem Fall zielführend ist. Fragen Sie uns unverbindlich an.


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