Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig - Anwälte können bei der Rückerstattung helfen!

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So fordern Sie erfolgreich die Bearbeitungsgebühr für Ihren Kredit zurück!

Viele Kreditinstitute stehen tief in der Schuld ihrer Kunden. Schätzungen zu Folge haben sie von ihnen in den Jahren 2005 bis 2013 bis zu 13 Milliarden Euro unzulässiger Bearbeitungsgebühren kassiert. Von sich aus erstatten die Banken und Sparkassen allerdings nichts. Sollten Sie ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr gezahlt haben, müssen Sie die Rückzahlung mindestens ausdrücklich fordern und meist auch einen Rechtsanwalt einschalten oder sogar klagen.

Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs: keine Bearbeitungsgebühren bei Kreditvergabe

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe als oberstes deutsches Zivilgericht hat nun am 13.05.2014 entschieden, dass die Banken und Sparkassen zu Unrecht diese sogenannten Bearbeitungsgebühren bei der Kreditvergabe verlangt haben. Konkret prüfte der BGH Vertragsklauseln, nach denen Verbraucher für ihren Kredit nicht nur Zinsen zahlen müssen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt. Durch dieses Bearbeitungsentgelt, das zusätzlich zu den Zinsen erhoben wird, werden die Kunden unangemessen benachteiligt.

Viele Banken berechnen für Konsumkredite zusätzlich zu den Zinsen eine einmalige Gebühr zwischen ein bis dreieinhalb Prozent der Kreditsumme. Die Banken begründeten die Gebühren bisher mit dem Beratungsaufwand zur Erfassung der Kundenwünsche und mit der notwendigen Prüfung der Kreditwürdigkeit. Der BGH stellte nun aber klar, dass die Banken dazu im eigenen Interesse verpflichtet sind. Das heißt, dass die Banken die Kosten dafür nicht auf die Kunden abwälzen dürfen.

Denn die Bearbeitungsgebühr stellt keine Gegenleistung für die Auszahlung des Darlehens dar, da dafür ja schon die Zinsen erhoben werden. Der BGH ist mit seiner Entscheidung nun der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt, die solche Bearbeitungsgebühren bereits seit längerem untersagt hatten.

Nutzen Sie jetzt Ihr Recht und fordern Sie Ihr Geld bei der Bank zurück!

Ihnen als Verbraucher wurde nun höchstrichterlich die Möglichkeit gegeben, sich die gezahlte Bearbeitungsgebühr zurückzuholen. Der Widerstand der Banken dürfte mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs nunmehr endgültig gebrochen sein.

Das aktuelle Urteil verhilft formell zwar nur den jeweiligen Klägern zu ihrem Recht. Die Gerichte beachten jedoch die Vorgaben des BGH für gleich gelagerte Fälle. So können sogar Bankkunden auch dann die Gebühren zurückverlangen, wenn der Kredit schon abbezahlt ist.

Zögern Sie nicht mehr länger und holen Sie sich Ihr Geld von der Bank zurück. Denn sollten Sie Ihr Darlehen oder Ihren Kredit nicht erst kürzlich in Anspruch genommen haben, könnte die Verjährung drohen.

Das sollten Sie wissen: Meine Rechte bei älteren Krediten

Für Ihren Anspruch auf Rückforderung gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt. Folglich sind bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2011 geschlossen wurden, die Rückforderungen auf keinen Fall verjährt.

Es besteht unter Umständen aber auch die Möglichkeit, dass sogar Kunden, deren Verträge weiter zurückreichten, noch Ansprüche geltend machen können. Hierzu ist allerdings eine eingehende Prüfung Ihres Vertrages notwendig. Wir überprüfen für Sie kostenfrei, ob Sie Ihren Erstattungsanspruch noch geltend machen können.

Nutzen Sie das Know-how unserer renommierten Rechtsanwälte

Grundsätzlich können Sie die Bearbeitungsgebühr für einen Kredit auch ohne anwaltliche Hilfe zurückfordern. Sind Verbraucher nicht anwaltlich vertreten, weigern sich die Banken allerdings häufig, die Gebühr zurückzuzahlen. Gerade in diesem Fall macht es Sinn, einen qualifizierten Anwalt zu beauftragen, der sich genau auskennt und zielführend nachhaken kann.

Wir überprüfen bei Ihrem Darlehensvertrag vorab kostenfrei, ob eine Rückerstattung erfolgreich ist

In den allermeisten Fällen können wir unseren Mandanten bereits außergerichtlich helfen, wobei unser Honorar stets nur einen Teil Ihrer Ersparnisse beträgt.

Wir klären zudem kostenfrei, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt

Denn sollte sich die Bank oder Sparkasse weigern, Ihren Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr zu akzeptieren, übernimmt in aller Regel Ihre Rechtschutzversicherung (bis auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung) die Kosten für alle weiteren notwendigen Schritte!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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