Unzulässige Bearbeitungsgebühren für Kredite zurückfordern!

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Bereits im Mai 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren für (Verbraucher-) Kredite von den Banken zurückgefordert werden können, wenn der Anspruch nicht verjährt ist. Im Oktober 2014 hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, dass derzeit auch viele Rückforderungsansprüche aus älteren Kreditverträgen noch nicht verjährt seien.

Dies bedeutet, dass Kunden ihre Bearbeitungsgebühren für Kredite, die ab dem Jahr 2004 berechnet wurden, im Jahr 2014 noch zurückfordern können. Dies kann sich insbesondere bei höheren Kreditsummen richtig auszahlen. Nicht selten wurden 3 % der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr veranschlagt. Es geht hierbei um alle Ratenkredite, unabhängig davon, ob ein Auto, eine Waschmaschine oder eine Immobilie finanziert wurden.

Den Bankkunden bleiben in vielen Fällen nur noch wenige Tage Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Es gilt insoweit eine taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist. Das heißt: Verträge, bei denen die Bearbeitungsgebühren Ende Dezember 2004 bzw. in den Jahre 2005-2011 veranschlagt wurden, sind noch nicht verjährt. Diese Ansprüche verjähren jedoch am 31.12.2014, deshalb ist Eile geboten. Ansprüche, die in den Jahren 2012 und später entstanden sind, können auch noch nach dem 31.12.2014 geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Zenke Jahn & Rug vertritt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Rechtsanwalt Alexander Jahn hat sich auf die Geltendmachung derartiger Ansprüche spezialisiert.

Es genügt auch, wenn Sie uns die Unterlagen per E-Mail zukommen lassen.


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