Beeglobal FX – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Internethandelsplattform Beeglobal FX werden Anlegern unter der Domain beeglobalfx.com verschiedenste Handelsgeschäfte, die über die Handelsplattform durchführbar wären, angeboten.

So würde den Anlegern u. a. der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs), der Forex-Handel sowie der Kryptowährungshandel ermöglicht.

Anlegern kann man aus mehreren Gründen nur abraten, kein Kapital über die Firma Beeglobal FX anzulegen.

Sollten Anleger Verluste bei den Geschäften mit der vorgenannten Firma erlitten haben oder ihre Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, dann sollten sie schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Im vorliegenden Fall sprechen mehrere Gründe gegen eine Anlage über die Handelsplattform Beeglobal FX.

Zunächst einmal ist dem Internetauftritt der Firma Beeglobal FX nicht zu entnehmen, wo sich der Unternehmenssitz oder eine Niederlassung der Firma Beeglobal FX befinden soll. Unabhängig davon fehlt eine Betreibergesellschaft, die die Handelsplattform Beeglobal FX betreibt.

Hinter entsprechenden Handelsplattformen bzw. Marken müssen zwingend Betreibergesellschaften stehen.

Gegen eine Anlage über die Handelsplattform Beeglobal FX spricht auch, dass die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 07.03.2024 eine Warnmitteilung bezüglich der Firma Beeglobal FX veröffentlichte.

Im Rahmen dieser Warnmitteilung der FMA ist davon die Rede, dass die Firma Beeglobal FX keine Berechtigung hätte, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es sei dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 I Z. 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.

Dies bedeutet letztlich, dass die Firma Beeglobal FX in Österreich ohne Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde versuchte, Anleger zu Kapitalanlagegeschäften zu verleiten.

Gleiches gilt im Übrigen auch für Deutschland. Auch in Deutschland verfügt die Firma Beeglobal FX über keine Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss zwingend, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, einem Finanzdienstleister, wie der Firma Beeglobal FX, eine Genehmigung erteilen, die entsprechenden Handelsgeschäfte über die Handelsplattform in Deutschland abzuwickeln.  

Im vorliegenden Fall stellte die Firma Beeglobal FX jedoch keinen entsprechenden Genehmigungsantrag. Sie handelt folglich unreguliert und unlizenziert.

Dies stellt einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar und führt dazu, dass geschädigte Kapitalanleger gegenüber der Firma Beeglobal FX gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG Schadensersatzansprüche darstellen können.

Unabhängig davon können die Verantwortlichen der Firma Beeglobal FX auch gemäß § 54 KWG sogar strafrechtlich zu Verantwortung gezogen werden, wenn sie ungenehmigt, wie im vorliegenden Fall, handelt. Die Tatsache, dass die Firma Beeglobal FX ungenehmigt handelt, spricht nicht für die Seriosität der Firma Beeglobal FX.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Beeglobal FX investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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