Verdoppeln – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform Verdoppeln bietet unter der Domain verdoppeln.com über ihre Homepage verschiedene Handelsgeschäfte, u. a. Anlagen in Kryptowerte, Gold, Immobilien, medizinisches Cannabis, Öl und Gas, an. Auch der Handel mit Währungspaaren (Forex-Handel) wäre möglich.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kann Anlegern nur dringend empfehlen, keine Handelsgeschäfte über die Handelsplattform Verdoppeln zu tätigen.

Gegen eine Anlage spricht eine Vielzahl von Gründen, wobei wir im Folgenden auf einige Punkte kurz eingehen wollen:

So warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde – vor der Webseite verdoppeln.com und stellte fest, dass die entsprechende Firma ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbietet. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.

Handeln ein entsprechendes Unternehmen und dessen Verantwortliche ohne entsprechende Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde, dann liegt ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) vor.

Erfahrungen unserer Kanzlei mit einer Vielzahl von unregulierten Handelsplattformen belegen, dass es in fast allen Fällen Schwierigkeiten mit den entsprechenden Handelsplattform gibt, in dem beispielsweise ausgewiesene Guthaben nicht ausbezahlt werden.

Unabhängig davon fehlt auch rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis darauf, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Verdoppeln sind.

Auch eine Niederlassung, von der aus die entsprechenden Handelsgeschäfte getätigt werden, wird im Rahmen des Internetauftritts nicht benannt. Es finden sich lediglich zwei Emailadresse als mögliche Kontaktmöglichkeit. Diese lauten: contact@verdoppeln.com und support@verdoppeln.com.

Nicht einmal eine Telefonnummer wird benannt.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Verdoppeln investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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