Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung – jetzt zurückholen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Eine Rückholung überzahlter Beiträge ist möglich, und zwar dann, wenn Beitragserhöhungen unwirksam sind. Das ist häufig der Fall, da die für die Beitragserhöhungen zuständigen Treuhänder unabhängig sein müssen – aber in Wirklichkeit nicht sind. Versicherungsnehmer müssen dann nur noch die ursprünglich gezahlten Beiträge entrichten. Die Prämienerhöhungen können sie zurückfordern.

Eine Steilvorlage hierfür hat das Landgericht Frankfurt (Oder), 4. Zivilkammer, mit einem Urteil vom 18.01.2018 – nach einer Entscheidung des LG Potsdam bereits die zweite Entscheidung zu dem Thema – zu dem Aktenzeichen 14 O 203/16 geliefert.

Das sind die Highlights der neuen Rechtsprechung zugunsten geschädigter Versicherungsnehmer, die zu viel bezahlt haben: 

Liegt keine wirksame Prämienerhöhung vor, schuldet die Versicherung die Rückzahlung aller Überzahlungen. Die Versicherung zahlt außerdem alle Kosten, auch für den Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers.

Grundsätzlich gilt: Die Versicherung darf jährliche Prämienerhöhungsschreiben schicken. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Erhöhungen wirksam sind.

Der Versicherer muss zunächst einmal die Gründe für die Prämienerhöhung mitteilen. Eine bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts reicht dafür nicht aus.

In formaler Hinsicht muss das Erhöhungsschreiben außerdem auf die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders hinweisen, sonst ist die Erhöhung unwirksam und die Versicherung muss zurückzahlen.

Das angerufene Gericht muss in jedem Einzelfall prüfen, ob die Prämienerhöhung formell und materiell wirksam ist oder nicht.

Formell: Ausreichende Begründung und Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. 

Materiell: Ausreichende tatsächliche Gründe für die Erhöhung.

Der Treuhänder muss wirklich unabhängig sein, und die Versicherung muss das beweisen. Es genügt nicht, dass sie die Unabhängigkeit des Treuhänders nur behauptet.

Der Treuhänder ist nicht unabhängig, wenn er „in der Tasche der Versicherung“ sitzt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn er neben dem Treuhandvertrag noch andere Dienstverträge mit der Versicherung hat. Zudem ist ein Treuhänder, der zu mehr als 30 % von nur einer Versicherung lebt, in der Regel nicht unabhängig. Der Versicherer kann dann nicht erfolgreich einwenden, dass die Erhöhungen in der Sache doch ok gewesen seien.

Die Formalien (Begründung, Treuhänderzustimmung) sind unverzichtbar, und an ihnen scheitert eine Prämienerhöhung. 

Das ist die große Chance für alle Versicherungsnehmer, denn die Versicherungen haben hier jahrzehntelang „geschlampt“. Es können demnach überzahlte Beiträge für mindestens 10 Jahre zurückgefordert werden. Da die Versicherten nichts von den strengen Anforderungen wussten, haben sie unwissentlich zu viel bezahlt (Verjährung 10 Jahre).


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sascha Conradi LL.M.

Beiträge zum Thema