Berechtigungsanfrage der Kanzlei Poppe für die EMI Songs Musikverlag GmbH aufgrund eines YouTube-Videos

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Immer wieder warnen wir davor, urheberrechtlich geschützte Werke im Internet ohne entsprechende Lizenz zu verwenden. Was passieren kann, wenn man dies tut, zeigt der folgende Sachverhalt:

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Poppe haben im Auftrag der EMI Songs Musikverlag GmbH wegen der angeblichen unberechtigten Verwendung von zwei urheberrechtlich geschützten Musiktiteln eine Berechtigungsanfrage gestellt.

Darin heißt es, dass die EMI Songs Musikverlag GmbH Rechteinhaberin der Stücke „It Was A Good Day“ von Chris Jasper, Ernest Isley, Marvin Isley, O’Kelly Isley, Ronald Isley und Rudolph Bernard Isley sowie „Down Under“ von Colin James Hay und Ronald Graham Strykert sei. Diese Musikstücke soll der Adressat der Berechtigungsanfrage in einem Video auf der Plattform „YouTube“ verwendet haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Poppe erfragen daher im Auftrag der EMI Songs Musikverlag GmbH die Berechtigung für die Verwendung bzw. Veröffentlichung dieser Musikstücke.

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

Berechtigungsanfragen werden verschickt, wenn es um Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Designrecht oder dergleichen geht. Mit der Berechtigungsanfrage möchte sich der Rechteinhaber der jeweiligen Sache über die Rechtmäßigkeit des Verhaltens des Adressaten erkundigen. Im vorliegenden Fall möchte sich die EMI Songs Musikverlag GmbH über die Rechtsgrundlage der Verwendung der Musikstücke erkundigen.

Die Berechtigungsanfrage deutet in der Regel auf eine möglicherweise noch folgende Abmahnung hin. Die Berechtigungsanfrage erfolgt meist, wenn der Rechteinhaber sich bzgl. der Unrechtmäßigkeit des Verhaltens des Adressaten noch nicht ganz sicher ist. Daher will der Rechteinhaber dem Adressaten zunächst die Möglichkeit bieten, sich zur Sache zu äußern, um im Anschluss ggf. weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Auch wenn in der Berechtigungsanfrage noch keine Kosten berechnet werden, kann eine kostenpflichtige Abmahnung folgen. Sollte Ihrerseits ein unrechtmäßiges Verhalten vorliegen, können Sie davon ausgehen, dass die Rechteinhaber früher oder später Ihre Rechte gegen Sie geltend machen werden.

Wann liegt eine Berechtigung vor?

Eine Berechtigung ist gegeben, wenn eine Rechtsgrundlage für das jeweilige Verhalten vorliegt. Im Urheberrecht sind Sie beispielsweise berechtigt, wenn Sie offiziell die Nutzungsrechte für das jeweilige urheberrechtlich geschützte Werk erworben haben.

Was passiert, wenn man auf die Berechtigungsanfrage antwortet?

Wenn Sie eine Berechtigung haben, sollten Sie diese den Rechteinhabern einfach vorlegen.

In der Regel bekommt man Berechtigungsanfragen aber, wenn keine Berechtigung für das jeweilige Verhalten vorliegt. In dem Fall wäre es nachteilhaft, wenn Sie den Rechteinhabern vorschnell antworten und z.B. Ihr Fehlverhalten einfach offen zugeben. Unserer Erfahrung nach kommt es dann meistens zu einer Abmahnung. Daher ist die richtige Antwort auf eine Berechtigungsanfrage wichtig. So können Sie möglicherweise Folgeansprüche der Rechteinhaber wie z.B. Abmahnkosten vermeiden. Ein fachkundiger Anwalt kann Sie dabei unterstützen, die angemessene Reaktion auf die Berechtigungsanfrage zu zeigen.

Was passiert, wenn man nicht auf die Berechtigungsanfrage antwortet?

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie nach Ablauf der gesetzten Frist kostenpflichtig abgemahnt werden, wenn Sie überhaupt nicht auf die Berechtigungsanfrage antworten.

Was wird häufig mit Abmahnungen geltend gemacht?

  • Unterlassungsanspruch
  • Zahlung von Abmahnkosten
  • Schadensersatzanspruch

Uns sind Fälle bekannt, in denen die Sozietät Poppe nach einer Berechtigungsanfrage eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen hat und in weiteren Schriftverkehr Zahlungsansprüche im mittleren 5-stelligen Bereich geltend gemacht hat. Dies zeigt deutlich, dass schon auf eine Berechtigungsanfrage von Anfang an richtig reagiert werden sollte.

Unsere Fachanwälte für Urheberrecht helfen Ihnen gerne bundesweit weiter!

In unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg beraten wir seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu urheberrechtlichen Angelegenheiten. Egal ob es dabei um eine Berechtigungsanfrage, Abmahnung oder Klage geht: Wir können Ihnen kurzfristig und kostentransparent die besten Optionen für Ihre Situation vorschlagen.

Kontaktieren Sie uns gerne einfach für ein unverbindliches Erstgespräch, z.B.

  • Telefonisch unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405
  • Per E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • Oder über die Funktion „Nachricht senden“ von anwalt.de (Hierbei bitte auch in der Nachricht an uns noch einmal Ihre Telefonnummer mit angeben, danke!)

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