Berechtigungsanfrage der Sozietät Poppe i. A. d. EMI Partnership Musikverlag GmbH wegen YouTube-Video

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Im Auftrag der EMI Partnership Musikverlag GmbH hat die Sozietät Poppe eine Berechtigungsanfrage aufgrund der angeblich unberechtigten Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Musikstücks verschickt.

Die EMI Partnership Musikverlag GmbH sei laut den Rechtsanwälten der Sozietät Poppe Rechteinhaberin des Musikstücks „Ain’t Got No, I Got Life“ von Arthur Terence Galt MacDermot, James Rado und Gerome Ragni.

In der Berechtigungsanfrage heißt es, dass der Adressat in einem Youtube-Video den zuvor genannten Musiktitel verwendet und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hätte. Daher fordern die Verfasser der Berechtigungsanfrage den Adressaten dazu auf, innerhalb einer Woche die Berechtigung zur Verwendung des Musikstücks nachzuweisen.

Was man über die Berechtigungsanfrage unbedingt wissen sollte:

Eine Berechtigungsanfrage ist in der Regel der Vorbote einer Abmahnung. Mit der Berechtigungsanfrage möchte sich der Rechteinhaber eines urheberrechtlich geschützten Werks über die Rechtsgrundlage zur Verwendung des jeweiligen Werks erkundigen. Dies erfolgt für gewöhnlich, wenn der Rechteinhaber Zweifel über eine vorliegende Berechtigung hegt.

Entscheidend ist, wie auf die Berechtigungsanfrage reagiert wird. Mit einer falschen Reaktion auf die Berechtigungsanfrage können Folgeansprüche der Gegenseite ausgelöst werden und es besteht die Gefahr, dass es zu einer kostenpflichtigen Abmahnung kommt. Das gleiche gilt, wenn gar keine Reaktion auf die Berechtigungsanfrage gezeigt wird. Nicht selten sind urheberrechtliche Abmahnungen mit Kosten im 4-stelligen Bereich verbunden.

Es gilt zu beachten, dass auch wenn mit der Berechtigungsanfrage noch keine Kosten verbunden sind, diese unserer Erfahrung nach bei einer falschen Reaktion meist zu einem späteren Zeitpunkt berechnet werden. Unserer Erfahrung nach macht die Sozietät Poppe Zahlungsansprüche erst im folgenden Schriftverkehr geltend. Zu den Zahlungsansprüchen zählt beispielsweise Lizenzschaden, welche in der Regel im 4- bis 5-stelligen Bereich liegt. Die Sozietät Poppe berechnet den Lizenzschaden nach der DMV-Tabelle. Hinzukommen können die Abmahnkosten, die sich je nach Streitwert meist im 4-stelligen Bereich befinden. Uns lagen schon urheberrechtliche Abmahnungen vor, in denen insgesamt über 30.000,00 € gefordert wurden. Daher sollte bereits die Berechtigungsanfrage ernst genommen werden, auch wenn hierin noch keine Zahlung gefordert wird.

Mit der richtigen Antwort auf die Berechtigungsanfrage können mögliche Folgen, wie z.B. die Abmahnkosten, vermieden werden. Ein fachkundiger Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die richtige Antwort auf eine Berechtigungsanfrage zu formulieren.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Berechtigungsanfrage haben:

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