Berechtigungsanfrage oder Lizenzforderung der Firma blickwinkel, Dr. Torsten Schröer, erhalten?

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Aktuell gelangte uns zum wiederholten Male eine Berechtigungsanfrage der Firma blickwinkel des Herrn Dr. Torsten Schröer zur Kenntnis. Dr. Torsten Schröer behauptet ausschließlicher Nutzungsrechte an diversen Fotografien zu sein. Die von ihm betriebene Bildagentur vermarkte das Bildmaterial von >500 Fotografen und Illustratoren aus aller Welt.

Vorab: Kostenlose Ersteinschätzung durch Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB!

Ist Ihnen eine Berechtigungsanfrage, eine Lizenzgebührenforderung, eine Abmahnung oder gar eine Klageschrift/einstweilige Verfügung der Firma blickwinkel, Dr. Torsten Schröer, zugestellt worden? Dann scheuen Sie nicht, uns diese für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere Spezialisten für Urheberrecht per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zu übersenden. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Was ist Gegenstand der Berechtigungsanfrage?

Dem Adressaten der Berechtigungsanfrage wird vorgeworfen, eine Fotografie, an welcher Dr. Torsten Schröer die Nutzungsrechte zustehen sollen,  im Internet veröffentlicht zu haben. Nach Vermutung des Herrn Schröer liege darin eine Verletzung von Urheberrechten. Um den Sachverhalt genauer beurteilen zu können, fordert Dr. Torsten Schröer innerhalb einer Frist einen Nachweis der Berechtigung zur Nutzung sowie Auskunft über den Nutzungsumfang (Nutzung/Nutzungsdauer/Herkunft des Bildmaterials).

Wie ist mit der Anfrage umzugehen?

Die Anfrage sollte unbedingt ernst genommen werden. Nach aller Wahrscheinlichkeit will Herr Dr. Schröer mit der Anfrage nämlich eine kostenpflichtige Abmahnung vorbereiten. Eine Abmahnung ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ein solcher Anspruch besteht in aller Regel, wenn ein Lichtbild ohne Erlaubnis der Urhebers oder alleinigen Rechteinhabers im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Für den Ausspruch einer solchen Abmahnung würde Herr Dr. Torsten Schröer –solche Fälle kennen wir auch- einen Rechtsanwalt beauftragen. Die dadurch entstehenden (nicht unerheblichen) Anwaltskosten müssen im Falle einer berechtigten Abmahnung von dem Abgemahnten erstattet werden. Wenn sich der Rechteinhaber nicht sicher ist, ob der Adressat tatsächlich Urheberrechte verletzt oder vielleicht doch über eine Nutzungsberechtigung verfügt, versucht er, mit einer sogenannten Berechtigungsanfrage seine Zweifel auszuräumen.  Eine unbedachte Auskunft oder gar völlig unterlassene Reaktion auf die Anfrage kann somit erhebliche negative Konsequenzen haben. Auf die Berechtigungsanfrage sollte daher rechtzeitig und professionell reagiert werden. Es ist aus diesem Grund sinnvoll, zeitnah einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt, bestenfalls einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, zu Rate zu ziehen.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen –insbesondere mit Fachanwaltschaft im Urheberrecht- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes. Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter:

Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

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