Berechtigungsanfrage PRINZ Rechtsanwälte im Auftrag der ROBA Music Verlag GmbH

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Aktuell liegt uns eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei PRINZ Rechtsanwälte im Auftrag der ROBA Music Verlag GmbH vor. Unterschrieben ist die Berechtigungsanfrage von Rechtsanwalt Stepahn Mathè, MBA


Was ist Inhalt des Schreibens?

In dem Schreiben der Rechtsanwälte Prinz wird dem Adressaten zunächst dargelegt, dass die ROBA Music Verlag GmbH Inhaberin urheberrechtlicher Nutzungsrechte einer bestimmten Komposition ist. Diese Komposition soll der Adressat im Internet öffentlich zugänglich gemacht haben.


Da die Nutzung der Komposition nicht ausschließlich zu privaten Zwecken erfolge bedürfe es einer entsprechenden Musiklizenz, die nur über den Musikverlag, also die Mandantin der Rechtsanwälte Prinz, bezogen werden kann. Nach den Angaben der Rechtsanwälte konnte in der Lizenzdatenbank keine Lizenz für die Nutzung gefunden werden. Gleichzeitig weisen die Prinzrechtsanwälte darauf hin, dass es in Einzelfällen vorkommen kann, dass keine Lizenz hinterlegt wurde, obwohl der Adressat des Schreibens eine korrekte Lizenz erworben habe. Dies läge an der teils komplexen und vielschichtigen Struktur der Vertriebswege im modernen Musikverlagswesen. Daher bitten die Rechtsanwälte mitzuteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage sich der Adressat zur Nutzung der Kompositionen berechtigt sieht. Für diese Auskunft wird eine Frist gesetzt.


Handelt es sich bei dem Schreiben um eine Abmahnung? Und was ist der Unterschied zur Berechtigungsanfrage?

Bei dem Schreiben handelt es sich um keine Abmahnung. Eine Abmahnung geht der Rechteinhaber von einer Rechtsverletzung sicher aus und fordert den Adressaten und Abgemahnten insbesondere zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. In der Berechtigungsanfrage ist sich der Rechteinhaber zunächst unsicher, ob die festgestellte Nutzung berechtigt oder unberechtigt erfolgte. Daher erfolgt die Nachfrage im Rahmen der Berechtigungsanfrage. Bei der Berechtigungsanfrage lediglich zur Auskunft aufgefordert, auf welcher Rechtsgrundlage die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Materials erfolgt. Der Berechtigungsanfrage wird gerade noch kein Unterlassungsanspruch geltend gemacht.


Muss ich auf eine Berechtigungsanfrage reagieren?

Es ist dringend anzuraten auf eine Berechtigungsanfrage zu reagieren. Gerade im Fall der unberechtigten Nutzung kann durch die richtige Reaktion ein möglicher Schaden verhindert bzw. minimiert werden. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass diese Reaktion unbedingt durch Zuhilfenahme eines Anwalts erfolgen sollte. Auch wenn in der Berechtigungsanfrage noch keine konkreten Ansprüche geltend gemacht werden, so gilt es jedoch kostspielige Fehler zu vermeiden.


In der Vergangenheit wurden durch uns ähnliche Sachverhalte bearbeitet, in welchen Lizenzgebühren im vierstelligen bis fünfstelligen Bereich gefordert worden. Schon aus diesem Grund sollten Sie nicht ohne anwaltliche Unterstützung handeln.


Wie reagiere ich richtig auf eine Berechtigungsanfrage?

Wie auf eine Berechtigungsanfrage zu reagieren ist, hängt vom Einzelfall ab. Zunächst ist selbst verständlich zu prüfen, ob eine Berechtigung zur Nutzung besteht oder eben nicht. Je nachdem ergeben sich unterschiedliche Handlungsalternativen gerne besprechen wir mit Ihnen die möglichen Handlungsalternativen auch für den Fall einer unberechtigten Nutzung.


Wir beraten bundesweit!

Wenn auch Sie eine Berechtigungsanfrage und/oder Abmahnung erhalten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:


  • Tel. 040 5330-8720
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de  
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!






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