Bergebeutel im Bauch vergessen: 18.000 Euro

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit Vergleich vom 13.02.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 18.000 Euro und die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.

Die 1984 geborene Angestellte unterzog sich wegen Endometriose-Schmerzen einer laparoskopischen Operation. Der Operateur entfernte Endometriosezysten und führte eine Ädhäsiolyse des rechten Ovars, der rechten Tube, der Zervixhinterwand, der Rektumvorderwand und des rechten Sakrouterinligamentes durch. Drei Monate später litt die Mutter von drei Kindern unter zunehmenden Schmerzen im Unterleib. Weil sich die Schmerzen im Unterleib auch nach einem stationären Aufenthalt nicht besserten, nahmen die Ärzte des Krankenhauses gut 10 Monate nach dem ersten Eingriff eine Revisionsoperation vor.

Während der OP zeigte sich ein entzündliches Gemisch von Gewebe im kleinen Becken. Die Ärzte entdeckten einen Bergebeutel, welcher bei der ersten Operation nicht entfernt worden war. Ein Bergebeutel ist ein Hilfsmittel in der endoskopischen Chirurgie. Er dient im wesentlichen der Isolierung, der Verpackung und dem Transport von Gewebeteilen aus dem Körper des Patienten nach außen durch den endoskopischen Zugang. Der Bergebeutel besteht aus einem reißfesten und flüssigkeitsdichten Kunststoffbeutel und einem kreisförmigen Kunststoff-Ring.

Bei der Revisions-Operation musste der Appendix (Wurmfortsatz) mit entfernt werden.

Nach der Operation hatte die Mandantin starke Unterleibsschmerzen und konnte erst nach langsamem Rückgang der Entzündungswerte aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Ich hatte dem Operateur vorgeworfen, den Bergebeutel bei der Erstoperation grob fehlerhaft vergessen zu haben, so dass es ab Oktober 2021 zu starken Schmerzen im Unterleib mit einer Revisionsoperation und zu einem 14-tägigen Krankenhausaufenthalt kam.

Geltend gemacht habe ich neben dem Schmerzensgeld auch den Haushaltsführungsschaden für den Ausfall der Mandantin als Hausfrau aufgrund der starken Schmerzen und des erneuten stationären Aufenthaltes.

Die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses hat sich abschließend mit mir darauf geeinigt, einen Gesamtbetrag in Höhe von 18.000 Euro zuzüglich meiner Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr und 1,5-Vergleichsgebühr aus dem Erledigungswert) zu zahlen.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht


Foto(s): adobe stock fotos


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Koch

Beiträge zum Thema