Berufsunfähigkeit: Allianz erkennt Anspruch entgegen Gutachten von Dr. med. Robert Karwasz an

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Mit unserem heutigem Rechtstipp möchten wir Sie über einen aktuellen Fall informieren, in welchem unser Mandant bei der Allianz Lebensversicherung das Risiko der Berufsunfähigkeit versichert ist und zwar mit einem monatlichen Anspruch in Höhe von ca. 3.500 €.

Unser Mandant ist vor einiger Zeit berufsunfähig geworden und hat deshalb den Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsleistung bei der Allianz geltend gemacht.

Diese hat sodann ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten zur Frage des Bestehens der Berufsunfähigkeit eingeholt bei Dr. med. Robert Karwasz in Castrop-Rauxel.

Nach Untersuchung unseres Mandanten und Auswertung der vorliegenden ärztlichen Unterlagen heißt es dann in dem Gutachten unter anderem:

Es ist davon auszugehen, dass es bei dem Versicherten im Anschluss an die Behandlungsmaßnahmen zu einer depressiven Reaktion bezüglich der differenzialdiagnostisch erwähnten Anpassungsstörung kam.

In der Zwischenzeit ist jedoch von einer Gewöhnung und Anpassung sowie teilweise einer Verschiebung der Wesensgrundlage auszugehen, sodass die Diagnose eine Anpassungsstörung ohnehin nicht für länger als zwei Jahre angenommen werden kann.

Gegenwärtig ist von einer noch bestehenden leichtgeradigen Einschränkung der Belastbarkeit auszugehen.

Die Einschränkungen unseres Mandanten werden dann in dem Gutachten in einzelnen Teilbereichen mit 20 % oder 30 % bewertet.

Es bestünde daher ab September 2019 keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit, denn hierfür hätte die Beeinträchtigung mindestens 50 % betragen müssen.

Unser Mandant hat sich durch das Gutachten jedoch nicht abschrecken lassen.

Wir haben stattdessen Klage bei dem zuständigen Landgericht für unseren Mandanten gegen die Allianz eingereicht.

Wir haben hierbei beantragt, dass das Landgericht ein medizinisches Sachverständigengutachten zur Frage der Berufsunfähigkeit einholen soll.

Die Allianz hat es im gerichtlichen Verfahren jedoch nicht mehr zu der Einholung eines Gutachtens kommen lassen.

Die Allianz hat stattdessen den Leistungsanspruch vollumfänglich anerkannt.

Dieses hat eine Nachzahlung für unseren Mandanten in Höhe von weit über 100.000 € zur Folge.

Letztendlich hat die Allianz also entgegen dem von ihr beauftragten Sachverständigengutachten das Leistungsanerkenntnis vorgenommen.

Lassen Sie sich daher nicht abschrecken, wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer ein Gutachten eingeholt und sich darauf beruft, um den Anspruch abzulehnen.

Vertrauen Sie darauf, dass die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens oder zuweilen auch bereits allein die Beantragung eines solchen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche führt.

Ich selbst vertrete Mandanten in Versicherungssachen im gesamten Bundesgebiet und auch bei sämtlichen Landes- und Oberlandesgerichten.

Wir berechnen im Übrigen keinerlei Kosten für eine Erstberatung.

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Foto(s): Frank Vormbaum

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