Berufsunfähigkeit: Gerichtlicher Gutachter widerspricht Dr. med. Robert Karwasz und Alte Leipziger

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Wir möchten über einen weiteren Fall berichten, in welchem ein Berufsunfähigkeitsversicherer ein Gutachten zur Prüfung des Anspruchs beauftragt hat, das Gutachten die Berufsunfähigkeit verneint hat und in dem dann das gerichtlich eingeholte Sachverständigengutachten die Berufsunfähigkeit bestätigt hat.

Hierbei verhält es sich so, dass unser Mandant bei der Alte Leipziger Versicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert ist.

Unser Mandant hat Nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit seinen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente geltend gemacht.

Die Alte Leipziger Versicherung hat sodann ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten zur Prüfung des Anspruchs eingeholt.

Die Einholung des Gutachtens erfolgte bei Dr. med. Robert Karwasz in Castrop-Rauxel.

Der Gutachter Dr. med. Robert Karwasz ging dabei davon aus, dass die Berufsunfähigkeit nicht besteht.


Wir haben nach der Ablehnung der Leistung durch die Alte Leipziger entsprechend Klage auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente eingereicht bei dem zuständigen Landgericht Dortmund.

Hierbei haben wir beantragt, dass das Landgericht ein neues Sachverständigengutachten einholt, was das Gericht dann auch vorgenommen hat.

Der gerichtlich beauftragte Gutachter kam entgegen dem Gutachten des Dr. med. Robert Karwasz zu einer anderen Bewertung.

Nach dessen Gutachten liegt die Berufsunfähigkeit vor.

Das Langericht Dortmund setzt sich in seinem Urteil besonders intensiv und deutlich mit dem Gutachten des während der Leistungsprüfung beauftragten Dr. med. Robert Karwasz auseinander und führt im Einzelnen aus, warum diesem Gutachten, nicht zu folgen ist.

Auszüge der Begründung des ergangenen Urteils haben wir in unserem beigefügten Video wiedergegeben.

Dieser Fall zeigt abermals, dass Sachverständigengutachten, welche durch Versicherter beauftragt werden oftmals nicht dem entsprechen, was gerichtlich beauftragte Sachverständige feststellen.

Ein durch den Versicherer selbst beauftragtes Gutachten sollte Sie also nicht davon abbringen, ihre berechtigten Ansprüche weiterzuverfolgen.

Sie selbst kennen Ihre Erkrankung am besten und können anhand eigener Erfahrung beurteilen, ob Sie noch in der Lage sind Ihrer Tätigkeit nachzugehen oder ob dieses nicht mehr der Fall ist.

Wir vertreten Mandanten in Berufsunfähigkeitssachen im gesamten Bundesgebiet und auch bei sämtlichen Landes- und Oberlandesgerichten.

Eine Erstberatung, telefonisch, per email oder persönlich ist bei uns kostenlos.

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Foto(s): Frank Vormbaum

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