Berufsunfähigkeit und Gutachten bei psychischer Krankheit: Der coin in the hand test

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Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie weiter darüber informieren, wie Sie Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung durchsetzen.

Dieses heute unter dem Gesichtspunkt einer psychischen Erkrankung und der dann regelmäßig durch den Versicherer veranlassten Begutachtung.

Soweit der Versicherer eine Begutachtung veranlasst, beinhaltet diese auch immer das der Gutachter prüfen soll, ob die Beschwerden vielleicht übertrieben oder sogar ganz vorgetäuscht werden.

Es sind die Fragestellungen, ob Aggravation oder Simulation vorliegen.

Insoweit werden mehrere Testverfahren im Rahmen der Begutachtung verwendet.

Unter anderem auch der Coin-in-the-Hand Test.

Bei diesem verhält es sich wie folgt:

Die Testpersonen werden gebeten, aufmerksam darauf zu achten, in welcher offenen Hand des Untersuchers sich eine Münze befindet.

Die Hand wird für zwei Sekunden offen gehalten.

Die Testpersonen werden dann gebeten, die Augen zu schließen und von 10 bis 1 rückwärts zu zählen.

In dieser Zeit schließt der Untersucher beide Hände, so dass die Münze nicht mehr zu sehen ist.

Nachdem die Testperson bei 1 angekommen ist, wird sie gebeten, ihre Augen zu öffnen und auf die Hand zu zeigen, in der sich die Münze befindet.

Der Testperson wird eingangs gesagt, dass die Hand, in der sich die Münze befindet, nicht vertauscht wird, während die Person die Augen geschlossen hat, die Münze sich also immer in der Hand befindet, in der sie beim Schließen der Augen war.

Der Test wird 10x hintereinander mit unterschiedlicher Ausgangshand durchgeführt mit unterschiedlicher Ausgangshand, wobei die Münze nach dem Zufallsprinzip sich in den beiden Händen befindet.

Bei der Simulation einer Gedächtnisstörung ist das Ergebnis meist nahe der Zufallswahrscheinlichkeit oder sogar schlechter.

An den Testverfahren ist folgendes zu kritisieren:

Die Testsituation selbst ist für die Testperson häufig belastend.

Immer wieder können Mandanten beispielsweise am Tag vor dem Test kaum schlafen.

Zudem dauert die Begutachtung häufig über mehrere Stunden.

Die Mandanten treten also oftmals bereits ohne ausreichenden Nachtschlaf und erschöpft zur Begutachtung an.

Danach müssen sie über mehrere Stunden Rede und Antwort stehen und Tests ausführen.

Danach sind die Testpersonen häufig schon völlig erschöpft und stehen mehr oder weniger neben sich.

Wenn dann erst dieser vermeintlich einfache Test durchgeführt wird, ist wenig überraschend, dass die Testpersonen keine optimalen Ergebnisse mehr erzielen.

In den Gutachten findet sich dagegen nicht einmal ein Hinweis darauf, ob der Test zu Beginn der Begutachtung oder erst gegen Ende durchgeführt wurde

Die Schlüsse aus dem Test können also falsch sein.

Zudem wird der Test auch teilweise falsch interpretiert.

So heißt es beispielsweise in Gutachten bei 7 von 10 richtigen Antworten bestehe ein eindeutiger Hinweis auf Aggravation.

Die Zufallswahrscheinlichkeit ist jedoch erst bei  5 von 10 richtigen Antworten erreicht.

Die Aussagekraft des Coin-in-the-Hand Test ist also aufgrund der obigen Umstände eingeschränkt.

Sollte aufgrund dieses Tests ein für Sie negatives Gutachten erstellt worden sein, sollten Sie sich hiervon nicht davon abbringen lassen, Ihre Ansprüche weiter durchzusetzen.

Ich selbst vertrete Mandanten in Berufsunfähigkeitssachen im gesamten Bundesgebiet und auch bei sämtlichen Landes- und Oberlandesgerichten.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder anwaltliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Wir berechnen im Übrigen keinerlei Kosten für eine Erstberatung.

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