Berufsunfähigkeitsversicherung: Wann sich der Weg zum Anwalt lohnt

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat man entweder bereits abgeschlossen oder zumindest einmal davon gehört. Wenn aber der Versicherungsfall eintritt, dann versuchen Berufsunfähigkeitsversicherungen zunächst in langwierigen Verfahren unter anderem zu prüfen, ob sie überhaupt leisten müssen. Es lohnt in diesem Fall, einen Anwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen, was die dort abgeschlossenen erfolgreichen Gerichtsverfahren zeigen. Gerade bei einem so wichtigen Thema sollten Sie sich nicht scheuen, rechtlichen Rat einzuholen.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Absicherung derer, die aufgrund eines schicksalhaften Ereignisses (Krankheit oder Unfall) ganz oder auch teilweise nicht mehr in der Lage sind, eine oder eine ganz konkrete berufliche Tätigkeit auszuüben. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbstständige BU (SBU) und als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen werden. Letztere wird meist im Zusammenhang mit einer anderen Versicherung, z. B. einer Lebensversicherung, abgeschlossen.

Wann muss die Versicherung zahlen?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Falle einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente – nach den abgeschlossenen Bedingungen –, wenn der Betroffene seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. In den meisten Bedingungen findet sich hierbei folgende Formulierung: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalls beschaffen war, auszuüben.“

Kann mich die Versicherung auf einen anderen Beruf verweisen?

Pauschal kann die Versicherung den Versicherten nicht pauschal auf jeden anderen Beruf abstrakt verweisen. Voraussetzung einer Verweisung ist die Vergleichbarkeit des zuvor ausgeübten Berufs, mit dem Verweisungsberuf. Sollte diese aber bestehen, so kann und darf die Versicherung bei entsprechend aufgeführten Klauseln den Versicherungsnehmer auf den „neuen“ Beruf verweisen und die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigern. Ob die Klausel in diesem Zusammenhang wirksam vereinbart war und die vom BGH geforderte Transparenz für den Kunden innehat, muss im Einzelfall durch einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht geprüft werden.

Wenn die Versicherung zahlen soll – vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und Co.

Es ist bei Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht unüblich, dass die Zahlungen der Rente nicht oder nicht vollständig erfolgen. Auch für die Versicherung sind die zu zahlenden Beträge nicht unerheblich, sodass immer eine genaue Prüfung der Versicherung erfolgt und im Zweifel die Leistung eher verweigert wird. In jedem Stadium sind hierbei Einwände denkbar:

  • Versicherungsfall?

Sofern man die Versicherung in Anspruch nehmen möchte, geht es um die Frage, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt, wobei der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass er voll oder teilweise erwerbsgemindert ist und alle Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalls vorliegen. Gerade wenn vorvertragliche Erkrankungen vorliegen, wird die Leistung abgelehnt, da angeblich der Versicherungsfall vor Antrag schon vorlag.

  • Verzögerung der Versicherung

Weitere Taktik erfolgt durch Verzögerung der Leistung. Gerade bei der Berufsunfähigkeit gibt es eine umfangreiche Prüfung der Versicherer, die oft langwierig sein kann. Die Versicherung nutzt dies aber teils sogar aus, verzögert die Prüfung und versucht den finanziell bereits geschwächten Kunden somit zu einem Vergleich, der natürlich weit geringer ausfällt, zu zwingen.

  • Psychische Erkrankungen und Gutachten

Die Weigerung zur Leistung der Versicherer erfolgt auch oft in Fällen von psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-Out. Die dann durch die Versicherungen eingeholten Sachverständigengutachten enthalten nicht selten günstige Auslegungen für die Versicherungen, die es kritisch zu hinterfragen gilt. Teilweise werden hierbei die Ergebnisse beschönigt dargestellt oder es werden die durch den BGH und die Oberlandesgerichte festgelegten Definitionen von Berufsunfähigkeit nicht berücksichtigt, sodass z. B. keine Differenzierung erfolgt bei der Berücksichtigung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.

  • Rücktritt/Anfechtung durch angebliche vorvertragliche Pflichtverletzung

Stellt die Versicherung fest, dass die Erkrankung oder Verletzung zum Eintritt der Versicherung führt, so wird nunmehr versucht vom Vertrag wieder zurückzutreten. Sofern der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrags eine Angabe unwahr, falsch oder unvollständig gemacht hat, so steht der Versicherung ein Rücktrittsrecht, die Anpassung des Vertrags oder die Anfechtung wegen Arglist, wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu. Angeblich soll der Versicherungsnehmer dann bei Abschluss des Vertrags die Gesundheitsfragen vorsätzlich oder grob fahrlässig unvollständig oder falsch ausgefüllt haben und hierbei eine bestimmte Krankheit – meist Adipositas (Übergewicht) – verschwiegen haben. Der Versicherer behauptet dann, dass er den Versicherungsvertrag nie geschlossen hätte, wenn er im Vorfeld von dieser „Krankheit“ gewusst hätte.

Diese und ähnliche Beispiele, wie z. B. das o. g. jahrelange Herauszögern der Leistung, sind kein Einzelfall und bedürfen einer genauen Prüfung. Oft handelt es sich nämlich um einen berechtigten Rücktritt der Versicherung. Lassen Sie die Gründe anhand Ihres Versicherungsvertrages genau prüfen und nutzen Sie die Erfahrung eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalts.

Herr Rechtsanwalt Alexander Rüdiger ist bereits seit Jahren auf das Gebiet des Versicherungsrechts spezialisiert und zugleich Fachanwalt für Medizinrecht. Diese Kombination ist die Grundlage einer optimalen Beratung und bietet ihnen die Sicherheit, auf den Erfahrungsschatz zurückgreifen zu können.

Zusammenfassung und Fazit 

Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es meist um die Existenzsicherung des Betroffenen, der sich neben seinem gesundheitlichen Schicksal nun um die finanzielle Absicherung sorgt. Es bietet sich daher an, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen, der Sie bei der Antragstellung begleitet oder bei Leistungsverweigerung genau überprüft, ob die Versicherung nicht doch zahlen muss. Verlassen Sie sich hier auf eine kompetente Vertretung Ihrer Interessen.

Als spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht sowie Lehrbeauftragter der Universität Siegen, ist Herr Rechtsanwalt Rüdiger Ihr hochqualifizierter Partner zur Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mit Sitz in Siegen vertreten wir unsere Mandanten gern bundesweit bei Fragestellungen rund um das Versicherungsrecht.

Wir nehmen dabei gern eine erste telefonische Einschätzung Ihres Falles kostenlos für sie vor.

Alexander Rüdiger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Lehrbeauftragter der Universität Siegen


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwalt Alexander Rüdiger

Beiträge zum Thema