Implant Files, Mandarinen-Netz und andere Medizinprodukte – eine rechtliche Übersicht

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In Zeiten moderner Technik und dem Fortschreiten der Medizin wirkt es befremdlich, wenn gerade auf dem Gebiet des Gesundheitswesens kaum Kontrollen von Medizinprodukten vorherrschen. Frei nach dem Motto „Try-and-Error“ werden Implantate eingesetzt, die später aufgrund von Mängeln wieder zurückgerufen werden müssen.

Vom Hersteller werden die Patienten leise mit geringen Zahlungen abgespeist und bereits das nächste Implantat vorgestellt.

Anhand der aktuellen Lage wird dies besonders plastisch durch die Implant Files oder die „Mandarinen-Netze“ dargestellt. Medien haben in diesem Fall gemeinsam mit dem Internationalen Konsortium für Investigative Journalisten (ICIJ) Nachforschungen zu dem Thema angestellt, die sogenannten Implant Files. Herausgekommen ist ein erschreckendes Bild und spiegelt die viel zu geringen Anforderungen an die Markteinführung und Implantation am menschlichen Körper wieder.

Medizinprodukte wie etwa Prothesen wirken im Gegensatz zu Arzneimitteln, die pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirken, primär physikalisch. Teilweise werden wenig- bis überhaupt nicht getestete Produkte implantiert.

Typische Fehler in diesem Bereich sind

  • Materialfehler (falsche Legierung, Bruch),
  • Metallabrieb bei sogenannten Metall-auf-Metall-Hüftprothesen,
  • fehlerhafte Akkuleistung z. B. bei Herzschrittmachern.

Kommt es bei dem Einsetzen eines Medizinproduktes zu einer Schädigung des Patienten und ist das Medizinprodukt auszutauschen, so besteht bereits darin die Möglichkeit zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens. Auch eine verfrühte Markteinführung und späteres Auftreten der Fehler ist schadensersatzpflichtig.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Medizinprodukt bei Ihnen fehlerhaft eingesetzt worden ist, können Sie sich – mit Ihrem Prothesenpass – über den Rückruf von Herstellern oder durch Produktwarnung durch das Ministerium für Gesundheit informieren.

Im Rahmen der Regulierung bei fehlerhaften Medizinprodukten ist es häufig so, dass diese bereits von einem Rückruf betroffen sind. In einem solchen Fall hat auch der Medizinproduktehersteller oft ein hohes Interesse an einer außergerichtlichen Regulierung. Der Produkthersteller möchte die Sache nicht unnötig in der Öffentlichkeit thematisieren, sodass ein hohes Interesse einer schnellen Regulierung besteht. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn Langzeitschäden sind vom Laien kaum kalkulierbar und auch nicht absehbar. Bei Prothesen ist ein Austausch und ggf. Wechsel von Teil- auf eine Vollprothese nicht selten. Dies führt zur erhöhten Belastung und auch zu einer anderen Planung, sodass in diesem Bereich Schmerzensgeldbeträge nur durch spezialisierte Anwälte fachgerecht erfasst werden können.

Fazit

Sofern Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen ein fehlerhaftes Medizinprodukt eingesetzt worden ist oder durch den Arzt falsch angepasst worden ist, arbeiten wir gerne mit Ihnen den Behandlungsverlauf auf. Hierzu bedarf es neben juristischen Kenntnissen auch medizinische Kenntnisse, um Krankenunterlagen entsprechend aufzuarbeiten. Es ist daher ratsam, sich bereits von Anfang an der Hilfe eines spezialisierten Anwaltes, bzw. Fachanwaltes für Medizinrecht anzunehmen.

Als spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht sowie Lehrbeauftragter der Universität Siegen ist Herr Rechtsanwalt Rüdiger Ihr hochqualifizierter Partner zur Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mit Sitz in Siegen vertreten wir unsere Mandanten gern bundesweit bei Fragestellungen rund um das Versicherungsrecht.

Wir nehmen dabei gern eine erste telefonische Einschätzung Ihres Falles kostenlos für Sie vor.

Alexander Rüdiger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Lehrbeauftragter der Universität Siegen



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