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Wie sieht eine Berufungsbegründung aus? Muster für den Zivilprozess

  • 7 Minuten Lesezeit
Wie sieht eine Berufungsbegründung aus?  Muster für den Zivilprozess

Experten-Autorin dieses Themas

Die Berufung spielt im Zivilprozess eine entscheidende Rolle für die Klagepartei oder die beklagte Partei, wenn eine oder beide Seiten mit einem in der ersten Instanz ergangenen Urteil nicht zufrieden sind und die Entscheidung anfechten möchten. Das deutsche Zivilprozessrecht sieht vor, dass eine Entscheidung des ersten Instanzgerichts von dem nächsthöheren Gericht (dem Berufungsgericht) überprüft werden kann. Der sogenannte Berufungsführer muss hierfür die Berufung einlegen und dieses Rechtsmittel auch entsprechend begründen. Die Berufungsbegründung soll dem Berufungsgericht die Gründe und Argumente darlegen, aus denen heraus das erstinstanzliche Urteil angefochten wird.

Dabei ist es wichtig, dass eine Berufungsbegründung die formellen Anforderungen erfüllt. Anderenfalls könnte die Berufung bereits wegen Unzulässigkeit abgewiesen werden. Auch inhaltlich sollte die Berufungsbegründung gut strukturiert und verständlich formuliert sein, damit das Gericht erkennen kann, in welchem Umfang das ergangene Urteil angefochten wird. Es geht darum, mithilfe der Berufungsbegründung Fehler oder Rechtsverletzungen, die während des Prozesses oder bei der Entscheidungsfindung durch das Erstgericht aufgetreten sind, aufzuzeigen und das Gericht dazu zu bewegen, das Urteil aufzuheben, abzuändern oder den Fall erneut zu verhandeln.

Dieser Ratgeber enthält ein Beispiel für eine Berufungsbegründung. Das Beispiel soll Ihnen einen Überblick über die wesentlichen formellen und inhaltlichen Anforderungen geben, die eine Berufungsbegründung erfüllen sollte.

Es ist zu beachten, dass entweder ein Landgericht oder ein Oberlandesgericht das zuständige Berufungsgericht ist. Vor diesen Gerichten gilt der sogenannte Anwaltszwang. Das bedeutet, dass sich die Parteien in dem Berufungsverfahren vor diesen Gerichten zwingend von einem Anwalt vertreten lassen müssen. Dies gilt in erster Linie für denjenigen, der die Berufung einlegt. Nur ein Anwalt kann prozessual wirksame Erklärungen vor Gericht – wozu auch die Berufungsbegründung zählt – abgeben.

Berufungsbegründung: Vorlage

Wie sieht eine Berufungsbegründung aus? Unsere PDF-Vorlage für die Berufungsbegründung zeigt Ihnen den exemplarischen Aufbau.

Rechtsanwältin

Michaela Dreifuß

Kastanienallee 8, 12345 Sonnenstadt

E-Mail: info@kanzlei-dreifuss.de


Landgericht Kornfeld

Gerichtsgasse 12

12345 Sonnenstadt 

01.06.2023

  

Berufungsbegründung

 

In dem Rechtsstreit

Mustermann, Max ./. E-BikeXpress GmbH 

Az.: 3 U 216/23

werde ich für die Beklagte in der mündlichen Verhandlung beantragen,

das Urteil des Amtsgerichts Kornfeld vom 03.05.2023 (Az.: 2 O 41/23) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

Die durch Schriftsatz vom 12.05.2023 eingelegte Berufung der Beklagten begründe ich wie folgt:

A. Sachverhalt

Der Kläger kaufte am 10.01.2023 bei der Beklagten ein E-Bike der Marke ElevateBikes, Modell „ElectroRide Pro“ zu einem Kaufpreis in Höhe von 3400 € brutto. Die Bestellung des E-Bikes durch den Kläger erfolgte über den Online-Shop der Beklagten. Der Kläger entschied sich für die von der Beklagten angebotene Option, die Ware in der Filiale der Beklagten in der Breitestraße 45 in 12345 Sonnenstadt abzuholen. Am 15.01.2023 holte der Kläger in der Filiale der Beklagten das E-Bike ab und bezahlte vor Ort den vereinbarten Kaufpreis. Bei der Übergabe an den Kläger befand sich das E-Bike in einem vertragsgerechten Zustand. Das an den Kläger übergebene E-Bike wies keinerlei Beschädigungen auf und war voll funktionsfähig.

Am 22.01.2023 rief der Kläger bei der Beklagten an und teilte mit, dass das E-Bike nicht einwandfrei funktioniere. Als der Kläger den Akku aufladen wollte, habe dies – nach seinen Schilderungen gegenüber der Beklagten – nicht funktioniert. Seither könne er das E-Bike nicht mehr nutzen, da der Akku leer und ein Aufladen nicht möglich sei.

B. Umfang der Anfechtung

Das Amtsgericht Kornfeld hat die Beklagte zu Unrecht zum Ersatz von Mängelbeseitigungs-kosten verurteilt. Aus diesem Grund wird das Urteil in vollem Umfang zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt.

C. Rechtsverletzung

Das Amtsgericht Kornfeld ist rechtsfehlerhaft davon ausgegangen, dass dem Kläger gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten zusteht.

Die Beklagte hatte dem Kläger bei der Übergabe am 15.01.2023 ein voll funktionsfähiges E-Bike übergeben, das frei von jeglichen Sachmängeln war. Insbesondere war der Akku des E-Bikes bei Übergabe an den Kläger ebenfalls voll funktionsfähig.

Zum Beweis hatte die Beklagte das Zeugnis ihres Mitarbeiters Herrn Ralf Baumeister angeboten, der die Funktionsfähigkeit des E-Bikes und insbesondere auch die Funktionsfähigkeit des Akkus kurz vor der Übergabe des E-Bikes an den Kläger nochmals sorgfältig überprüft und schriftlich dokumentiert hatte.

Zudem hatte die Beklagte auch das Zeugnis ihrer Mitarbeiterin Frau Ronja Ehrlich angeboten. Die Zeugin Ehrlich hatte gerade draußen vor dem Ladengeschäft der Beklagten Pause gemacht und zufällig beobachtet, wie der Kläger das bei der Beklagten abgeholte E-Bike in den Kofferraum seines Kraftfahrzeuges legte. Die Zeugin wurde auf diesen Vorgang aufmerksam, weil der Kläger beim Einladen des E-Bikes lautstark fluchte und sich über das enorme Gewicht des E-Bikes beschwerte. Der Zeugin fiel auf, dass der Kläger das E-Bike sehr unsanft in den Kofferraum wuchtete und dass das E-Bike dabei einige erhebliche Erschütterungen im Bereich des Akkus abbekam. Sie hörte den Kläger am Ende noch wörtlich fluchen: „Prima, kaum gekauft, schon hat es die erste Schramme am Akku.“ Danach war der Kläger mit seinem Fahrzeug weggefahren.

Die Beklagte hatte zudem Fotos vorgelegt, die den Zustand des E-Bikes kurz vor der Übergabe an den Kläger dokumentierten (vgl. Anlage B 3, Aktenseite 48). Auf diesen Fotos ist erkennbar, dass das E-Bike an keiner Stelle irgendwelche Beschädigungen oder Schrammen aufwies, insbesondere nicht im Bereich des Akkus.

Das Amtsgericht Kornfeld hat die beiden Zeugen Baumeister und Ehrlich im Rahmen der Beweisaufnahme angehört. Diese bestätigten bei ihren Aussagen die oben genannten Vorgänge vollständig. Umstände, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen begründet hätten, waren nicht ersichtlich. Die Zeugen der Beklagten haben demzufolge eindeutig den Vortrag der Beklagten bestätigt, dass der Kläger das E-Bike nach Abholung und beim Transport in seinem Kraftfahrzeug im Bereich des Akkus selbst erheblich beschädigt hatte und dadurch die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wurde.

Das Amtsgericht Kornfeld hat demnach rechtsfehlerhaft übersehen, dass das E-Bike bei der Übergabe an den Kläger frei von Sachmängeln war. Ein Anspruch auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten besteht daher nicht, da der Kläger den Schaden nach Gefahrübergang selbst verursacht hat.

Vor diesem Hintergrund ist das Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.

Sollte das Gericht zu dem einen oder anderen Punkt noch weiteren Vortrag für erforderlich halten, wird ausdrücklich um einen richterlichen Hinweis gemäß § 139 Zivilprozessordnung (ZPO) gebeten.


Michaela Dreifuß

Rechtsanwältin

Hinweise zum Muster der Berufungsbegründung

Hinweis zum Berufungsgericht

Es ist darauf zu achten, dass die Berufungsbegründung an das sachlich und örtlich zuständige Gericht gesendet wird.

Hinweis zur Berufungseinlegung

Die Berufungsbegründung muss nicht zwingend bereits mit der Einlegung der Berufung erfolgen. Die Berufung ist innerhalb eines Monats ab Zustellung des erstinstanzlichen Urteils bei dem zuständigen Gericht einzulegen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Innerhalb eines weiteren Monats – also zwei Monate ab Zustellung des erstinstanzlichen Urteils – muss die Berufung begründet werden. Die Berufungsbegründungsfrist kann auf Antrag des Berufungsführers verlängert werden.

In dem Muster wurde die Berufung in einem gesonderten Schriftsatz begründet. Aus diesem Grund wurde lediglich auf den Schriftsatz verwiesen, mit dem die Berufung eingelegt wurde. Es wäre aber auch zulässig, schon bei der Berufungseinlegung die Berufung gleich zu begründen. Dann ist die Berufungsbegründung in der Berufungseinlegungsschrift enthalten.

Hinweis zu den Berufungsanträgen

Spätestens in der Berufungsbegründung müssen die Berufungsanträge angekündigt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass das Berufungsgericht erkennen kann, in welchem Umfang der Berufungsführer die Entscheidung des Erstgerichts anficht – also vollständig oder nur zum Teil.

Hinweis zum Sachverhalt

Unter dem Punkt „Sachverhalt“ sollte nochmals der wesentliche Sachverhalt aus Sicht des Berufungsführers dargestellt und zusammengefasst werden.

Hinweis zu Rechtsfehlern

Unter diesem Punkt der Berufungsbegründung muss dargestellt werden, aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung rechtsfehlerhaft ergangen ist. In § 513 der Zivilprozessordnung (ZPO) sind die Berufungsgründe, die erheblich sind, gesetzlich geregelt. Dies können Rechtsverletzungen nach § 546 ZPO sein, auf die die Entscheidung des Erstgerichts beruhen. Auch die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen, stellen einen Berufungsgrund dar.

Haftungsausschluss

Das bereitgestellte Muster für eine Berufungsbegründung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Es handelt sich um eine allgemeine Vorlage, die an Ihren individuellen Fall angepasst werden muss.

Die Nutzung dieser Vorlage zur Erstellung einer Berufungsbegründung erfolgt daher auf eigenes Risiko des Lesers. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen in der Muster-Berufungsbegründung übernommen werden. Die Vorlage kann sich nicht auf etwaige spezifische rechtliche Anforderungen Ihres Falles beziehen und ersetzt keinesfalls die Konsultation eines qualifizierten Rechtsanwalts. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich im Laufe der Zeit und eine individuelle Prüfung Ihres Falles ist daher unerlässlich.

Es wird ausdrücklich keine Haftung für Schäden oder Verluste übernommen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Muster-Berufungsbegründung entstehen könnten. Jede Handlung, die Sie aufgrund der Informationen in diesem Muster unternehmen, liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.

Foto(s): ©Adobe Stock/goodluz

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