Besoldung in Hamburg seit 2011 verfassungswidrig?

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Der Deutsche Beamtenbund und die Stadt Hamburg streiten sich seit 2011 über die korrekte und verfassungsgemäße Besoldung der Hamburger Beamtinnen und Beamten. Hintergrund sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren, in denen die Unteralimentation in einigen Besoldungsgruppen bei Beamtinnen festgestellt wurde. Gemäß Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes hat jede Beamtin/jeder Beamter einen Anspruch auf eine angemessene Besoldung (Alimentation). Trotz dieser höchstrichterlich festgestellten Verfassungswidrigkeit auch der Beamtenbesoldung in Hamburg hat das Personalamt der Stadt Hamburg in den letzten Wochen in einem "Musterbescheid" Tausenden BeamtInnen mitgeteilt, dass ab dem Jahr 2013 keine Ansprüche auf höhere Besoldung bestehen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung und daher mit Beschluss vom 29.09.2020 das Bundesverfassungsgericht angerufen. Damit bestehende Ansprüche nicht verloren gehen, müssen die betroffenen Beamtinnen Widerspruch gegen den "Musterbescheid" einlegen. Wer kein Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegt, hat später auch keine Ansprüche auf eine rückwirkende Nachzahlung. Die Rechtsanwaltskanzlei Hansen & Münch mit Sitz in Hamburg und Berlin ist u.a. auf das Beamtenrecht spezialisiert und ist Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich. Wir führen für Sie das Widerspruchs- und gegebenenfalls auch das Klageverfahren durch. Nur so können Sie sich Ihre Ansprüche sichern, wenn das Bundesverfassungsgericht die Höhe der bislang erfolgten Besoldung für verfassungswidrig erklärt.


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