Betäubungsmittelstrafrecht

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Das Betäubungsmittelstrafrecht behandelt Vergehen und Verbrechen im Zusammenhang mit illegalen Drogen und Drogendelikten. Es ist ein stetig wachsendes und sich weiterentwickelndes Rechtsgebiet.


Die Strafen bei Drogenbesitz, Drogenhandel und Drogenkonsum können je nach Art und Umfang der Straftat unterschiedlich ausfallen. Das Betäubungsmittelgesetz ist nicht im Strafgesetzbuch verankert, sondern existiert als eigenständiges Nebenstrafrecht. Es dient der Bekämpfung von Betäubungsmittel- und Drogenkriminalität und deckt sämtliche Straftaten im Zusammenhang mit Drogen ab. Die Rechtsprechung berücksichtigt Faktoren wie die Schwere der Droge, die Menge und Qualität bei Handel und Besitz der Drogen. Jedoch neigt das Gericht oft dazu, selbst bei geringeren Mengen softer Drogen und Ersttätern Haftstrafen zu verhängen. Zudem werden Dealer in der Regel strenger bestraft als Kuriere.

Es gibt bestimmte Mengengrenzen, wie sie beispielsweise in § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) festgelegt sind.


Wenn Sie oder ein Angehöriger mit dem Vorwurf einer Drogenstraftat oder Betäubungsmittelstraftat konfrontiert sind, ist es ratsam, sich so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe zu holen. Insbesondere wenn bereits eine Vorladung als Beschuldigter vorliegt, ist die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers unerlässlich. 

Doch auch bei Verdacht auf Betäubungsmittelstraftaten ist eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt für Drogendelikte empfehlenswert, da die Verteidigung im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zunehmend schwieriger wird und ein Freispruch oder eine milde Strafe gefährdet sein könnten.

Ich setze mich dafür ein, die Interessen meiner Mandanten zu vertreten, sei es in Fällen des Besitzes, des Handels, des Schmuggels oder der Herstellung von Drogen und anderen Betäubungsmitteln. 

Als Anwalt für Drogendelikte strebe ich danach, die Strafen für Drogenhandel, Drogenbesitz und andere mit Betäubungsmitteln verbundene Straftaten zu minimieren oder einen Freispruch zu erwirken. 

Ich stehe Ihnen in allen Fragen rund um das Betäubungsmittelstrafrecht zur Seite und kämpfe leidenschaftlich dafür, Ihre Rechte zu schützen.


Mein Ziel als Verteidiger ist selbstverständlich die Einstellung des Verfahrens oder der Freispruch meines Mandanten. Dies kann insbesondere in Fällen erreicht werden, in denen der Beschuldigte erstmalig mit einer geringen Menge Betäubungsmittel konfrontiert wird. 


Vertrauen Sie meiner Erfahrung und meinem Engagement, um Sie durch die Herausforderungen des Betäubungsmittelstrafrechts zu begleiten. Als verlässlicher Partner stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen. Bei mir finden Sie kompetente Unterstützung und eine engagierte Verteidigung.



Foto(s): Bild: Pixabay.com, thermometer-1539191_1280.jpg. stevepb

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