Beteiligungsgesellschaft „MS Santa-R Schiffe“ – Abwehr der Rückforderung von Ausschüttungen möglich

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Klagewelle des Insolvenzverwalters Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick gegen die Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-R Schiffe“ mbH & Co. KG rollt. Immer mehr Gesellschafter des Schiffsfonds werden auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen gerichtlich in Anspruch genommen. Zahlreiche Anleger sind verunsichert, ob es für sie sinnvoll ist, sich gegen die Klage zu verteidigen.

Die Beteiligungsgesellschaft leistete vor mehr als 10 Jahren Ausschüttungen an die Kommanditisten. Wegen angeblichen Wiederauflebens der Kommanditisten-Haftung sollen die Anleger 53 % der Zeichnungssumme an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Eine solche Verpflichtung besteht grundsätzlich dann, wenn das Kapitalkonto des einzelnen Kommanditisten im Zeitpunkt der Ausschüttung negativ war. Die Einlage gilt dann gemäß § 172 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet, weshalb der Kommanditist zur Rückzahlung verpflichtet ist. Der Insolvenzverwalter hat die Voraussetzungen des Rückforderungsanspruchs darzulegen und zu beweisen.

Nach gründlicher Prüfung des gerichtlichen Vorbringens des Insolvenzverwalters sind wir der Überzeugung, dass es mehrere erfolgversprechende Ansätze zur Abwehr der Klageforderungen gibt.

Betroffene Anleger sollten daher dem durch die Klageerhebung aufgebauten Druck nicht ungeprüft nachgeben und dringend den Rat eines in Bank- und Kapitalmarktangelegenheiten versierten Rechtsanwalts einholen.

Für weitergehende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Thomas Linhardt

Linhardt. Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Linhardt

Beiträge zum Thema