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Bewährungsstrafe für Bauunternehmerin wegen Kreditbetrug

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Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Hagen hat im November 2014 eine 72-jährige Angeklagte wegen Kreditbetrugs in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand für die Kammer fest, dass die Angeklagte die Sparkasse Hagen um mehr als 880.000 Euro betrogen haben soll. Die Angeklagte pflegte als Bauunternehmerin rege Geschäftsbeziehungen zur Sparkasse Hagen. Diese bewilligte ihr als Kreditinstitut mehrfach Kredite in Millionenhöhe zur Finanzierung von Bauvorhaben. Zur Absicherung wurden dabei stets das Privatgrundstück und das Wohnhaus der Angeklagten eingesetzt. Dabei wurden auch die Grundschulden im Grundbuch eingetragen. Seit 1999 war die Angeklagte jedoch gar nicht mehr Eigentümerin der Immobilie, da sie das Haus sowie das Grundstück an ihre Tochter übertragen hatte. Dies hatte sie allerdings gegenüber der Bank verschwiegen. Letztendlich erlangte die Sparkasse erst davon Kenntnis, als ein Bauprojekt der Angeklagten ins Stocken geriet. Daraufhin wurden die Vermögensverhältnisse der Baufirma überprüft, was letztendlich dazu führte, dass die Bank von der Übertragung des Grundstücks erfuhr.

Das Gericht wertete diesen Sachverhalt nicht wie von der Staatsanwaltschaft ursprünglich angeklagt als Betrug nach § 263 StGB. Die Angeklagte wurde letztendlich wegen Kreditbetrugs in drei Fällen nach § 265b StGB verurteilt. Aus diesem Grund musste die Wirtschaftsstrafkammer die genaue tatsächliche Schadenshöhe letztendlich gar nicht mehr feststellen.


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