BGH - Auch der Taschenrechner am Steuer ist verboten!

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BGH Beschluss vom 16. Dezember 2020 – 4 StR 526/19

Darf man während der Fahrt einen Taschenrechner nutzen?

Im Dezember 2020 hat sich der BGH mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Bedienen eines Taschenrechners während der Fahrt einen Verstoß gegen § 23 Absatz 1a StVO darstellt. Den meisten Autofahrern ist bekannt, dass man während der Fahrt nicht das Mobiltelefon am Ohr haben sollte. Aber wie ist es mit dem Navi oder anderen Geräten?

Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass nicht nur das Benutzen von Mobil – und Autotelefonen am Steuer ausdrücklich verboten ist, sondern die Benutzung aller elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen.

Im Ergebnis sind also alle Geräte der Unterhaltungselektronik und Navigationsgeräte erfasst.

Sie dürfen diese Geräte während der Fahrt also  nur nutzen, wenn Sie sie hierfür nicht in die Hand nehmen oder halten müssen. Am Besten lassen Sie sich gar nicht vom Verkehr ablenken und wenn doch, nutzen Sie die Sprachsteuerung. Komplizierte Berechnungen, die einen Taschenrechner erfordern, sollten Sie Zuhause vornehmen.

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