BGH entscheidet: Makler können keine Reservierungsgebühren in ihren AGB vereinbaren

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Kunden können die Zahlung der Reservierungsgebühr verweigern beziehungsweise bereits bezahlte Reservierungsgebühren zurückverlangen. 

Einige Makler verlangen von Kaufinteressenten eine Gebühr dafür, dass sie das Objekt eine gewisse Zeit exklusiv für sie reservieren. 

BGH-Urteil vom 20. April 2023 , Az. I ZR 113/22

Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun entschieden, dass die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Verpflichtung eines Maklerkunden zur Zahlung einer Reservierungsgebühr unwirksam ist.

Der Reservierungsvertrag unterliegt nach Auffassung des Bundesgerichtshofes der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle, weil es sich dabei nach dem Inhalt der getroffenen Abreden nicht um eine eigenständige Vereinbarung, sondern um eine den Maklervertrag ergänzende Regelung handelt. Dass der Reservierungsvertrag in Form eines gesonderten Vertragsdokuments geschlossen wurde und später als der Maklervertrag zustande kam, steht dem nicht entgegen.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes benachteiligt der Reservierungsvertrag die Maklerkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen ist und sich aus dem Reservierungsvertrag weder für die Kunden nennenswerte Vorteile ergeben noch seitens des Immobilienmaklers eine geldwerte Gegenleistung zu erbringen ist. Außerdem komme der Reservierungsvertrag der Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Provision zugunsten des Maklers gleich. Das widerspreche dem Leitbild der gesetzlichen Regelung des Maklervertrags, wonach eine Provision nur geschuldet ist, wenn die Maklertätigkeit zum Erfolg geführt hat.

Sind auch Sie betroffen?

Verlangt ein Makler von Ihnen die Zahlung einer Reservierungsgebühr oder haben Sie eine solche bereits bezahlt? Die auf Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger berät Sie gerne und setzt Ihre Ansprüche durch. 



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